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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Manupackaging Deutschland GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 59 IN 490/24

Am 27. November 2024 hat das Amtsgericht Halle (Saale) im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Manupackaging Deutschland GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Ziel ist die Sicherung der Insolvenzmasse und die Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin.

Hintergrund und Unternehmensdetails

Die Manupackaging Deutschland GmbH mit Sitz in Valuepark/Bau Z 20, 06258 Schkopau ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRB 211290 eingetragen. Die Geschäftsführung obliegt:

  1. Pierfranco Di Gioia, Sickistr. 13, 6318 Walchwill, Schweiz
  2. Massimo Moroni, Largo Europa 16, 24044 Dalmine Bg, Italien
  3. Ronny Kittler, Bauernring 15, 04435 Schkeuditz
  4. Axel Schmidt, Dorfstraße 9, 06184 Kabelsketal

Das Unternehmen hat angesichts wirtschaftlicher Schwierigkeiten einen Insolvenzantrag gestellt, um geordnete Maßnahmen zur Schuldenbewältigung und Vermögensverwaltung einzuleiten.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Das Amtsgericht Halle (Saale) ordnete die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Die Entscheidung beinhaltet folgende Maßnahmen:

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rüdiger Weiß von der Kanzlei Wallner Weiß in Halle (Saale) bestellt. Seine Kontaktdaten lauten:

Verfügungsbeschränkungen

  • Verfügungen der Manupackaging Deutschland GmbH sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Außenstände einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten, um die Insolvenzmasse zu sichern.

Aufforderung an Drittschuldner

Die Schuldner der Manupackaging Deutschland GmbH (Drittschuldner) werden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des Beschlusses zu leisten.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss können die Antragstellerin und Gläubiger Beschwerde einlegen, insbesondere bei Beanstandung der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848.

  • Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
  • Einreichung: Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).

Einblick in den Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Halle (Saale) eingesehen werden.

Bedeutung und Ausblick

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient der geordneten Verwaltung und Sicherung des Vermögens der Manupackaging Deutschland GmbH. Sie ermöglicht dem vorläufigen Insolvenzverwalter, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und Gläubigerinteressen zu schützen.

Ob eine Restrukturierung möglich ist oder die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens erfolgt, hängt von den Ergebnissen der Prüfung und der weiteren Verfahrensentwicklung ab. Dieses Verfahren wird richtungsweisend für die Zukunft des Unternehmens und seiner Gläubiger sein.

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