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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Hillebrand Metall- und Montagebau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 8 IN 123/24

Am 27. November 2024 hat das Amtsgericht Leer im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hillebrand Metall- und Montagebau GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung des Vermögens der Antragstellerin sowie die Vorbereitung des Hauptinsolvenzverfahrens.

Hintergrund und Beteiligte

Die Hillebrand Metall- und Montagebau GmbH, mit Sitz in der Dorfstraße 2, 26842 Ostrhauderfehn, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter der Nummer HRB 206425 eingetragen. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Carsten Hillebrand, wohnhaft in der Fasanendamm 33, 26676 Barßel, vertreten.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Das Gericht hat die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin beschlossen. Folgende Maßnahmen wurden ergriffen:

  1. Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
    Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Katharina Hansen aus Bremen bestellt. Ihre Kontaktdaten lauten:

    • Anschrift: Am Wall 190, 28195 Bremen
    • Telefon: 0421/84919993
    • Fax: 0421/89676499
    • E-Mail: mail2@muenzel-boehm.de
  2. Verfügungsbeschränkungen
    • Verfügungen der Hillebrand Metall- und Montagebau GmbH sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
    • Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist befugt, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse einzuleiten.
  3. Aufforderung an Drittschuldner
    Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) sind angewiesen, ihre Leistungen ausschließlich unter Beachtung der Anordnungen des Beschlusses zu erbringen.

Einblick und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Leer eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Beschwerdeberechtigt sind die Antragstellerin sowie die Gläubiger, insbesondere bei Beanstandung der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses beziehungsweise nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Ziel der Anordnung

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird die finanzielle Lage der Hillebrand Metall- und Montagebau GmbH gesichert. Diese Maßnahme soll verhindern, dass die Insolvenzmasse durch eigenmächtige Verfügungen geschmälert wird.

Das Verfahren bleibt entscheidend für die Zukunft des Unternehmens. Ob eine Restrukturierung gelingt oder eine Liquidation erforderlich wird, hängt von den weiteren Verfahrensschritten ab.

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