Aktenzeichen: 2 IN 633/24
Am 28. November 2024 hat das Amtsgericht Regensburg im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Gruber Besitz GmbH & Co. KG eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist die Sicherung der Insolvenzmasse und die Klärung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.
Unternehmensdetails und Geschäftsführung
Die Gruber Besitz GmbH & Co. KG, ansässig in Gruberweg 11, 92444 Rötz, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter der Nummer HRA 8708 eingetragen. Das Unternehmen wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Gruber Verwaltungs GmbH, vertreten. Deren Geschäftsführer ist Herr Gerhard Gruber.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner aus Regensburg bestellt. Seine Kontaktdaten lauten:
- Adresse: Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg
- Telefon: +49 (941) 6408200
- Telefax: +49 (941) 64082010
- E-Mail: info@wl-inso.de
Anordnung der Maßnahmen
Das Gericht hat gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen angeordnet:
- Verfügungsbeschränkungen
- Die Gruber Besitz GmbH & Co. KG darf nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Einzug von Außenständen
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen und auf ein von ihm eingerichtetes Anderkonto einzuzahlen.
- Ziel und Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Sicherung und Erhalt der Vermögenswerte der Schuldnerin.
- Prüfung, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden.
- Einreichung: Amtsgericht Regensburg, Augustenstraße 3, 93049 Regensburg.
- Form: Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Elektronische Einreichungen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Bedeutung der Maßnahme
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung der Vermögenswerte und der Vorbereitung auf eine mögliche Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens. Gleichzeitig sollen die Interessen der Gläubiger gewahrt und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens ermöglicht werden.
Ausblick
Die weiteren Schritte des vorläufigen Insolvenzverwalters, insbesondere die Prüfung der Insolvenzmasse und der Fortführungsmöglichkeiten des Unternehmens, sind von entscheidender Bedeutung. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden darüber entscheiden, ob das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet oder alternative Lösungen in Betracht gezogen werden.