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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Elterngeldhelden UG (haftungsbeschränkt) angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 505 IN 255/24

Am 28. November 2024, um 11:05 Uhr, hat das Amtsgericht Wuppertal die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Elterngeldhelden UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Insolvenzmasse zu sichern und eine geordnete Prüfung der finanziellen Verhältnisse des Unternehmens zu ermöglichen.

Unternehmensdetails und Geschäftsführung

Die Elterngeldhelden UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz Wallstraße 32, 42897 Remscheid, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter der Nummer HRB 31670 eingetragen. Das Unternehmen wird von Herrn Niko Nesselrath, wohnhaft Grenzwall 65, 42897 Remscheid, gesetzlich vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Jacobi aus Köln bestellt. Seine Kontaktdaten lauten:

  • Adresse: Ubierring 7, 50678 Köln

Anordnung der Maßnahmen

Das Gericht hat gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Verfügungsbeschränkungen
    • Die Elterngeldhelden UG darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  2. Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
    • Einzug von Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Schuldnerin.
    • Annahme eingehender Gelder zur Sicherung der Insolvenzmasse.
  3. Aufforderung an Drittschuldner
    • Drittschuldner dürfen Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
    • Zwangsvollstreckungen, einschließlich Arrest und einstweilige Verfügungen, werden untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt.

Ziel der Maßnahme

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die Vermögenswerte der Elterngeldhelden UG zu sichern, eine detaillierte Analyse der wirtschaftlichen Situation vorzunehmen und die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Ausblick

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung des Unternehmens oder die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens möglich ist. Die weiteren Schritte im Verfahren sind entscheidend für die Zukunft der Elterngeldhelden UG und die Befriedigung der Gläubigeransprüche.

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