Aktenzeichen: 33 IN 40/24
Am 28. November 2024 hat das Amtsgericht Kleve im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DEMA Gebäudetechnik GmbH, ansässig in der Tichelstraße 4, 47533 Kleve, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Mit dieser Maßnahme soll die Insolvenzmasse gesichert und nachteilige Veränderungen der Vermögenslage verhindert werden.
Hintergrund der Entscheidung
Die DEMA Gebäudetechnik GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter der Nummer HRB 19149 eingetragen. Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführerin Dominika Derlig vertreten, die unter der Adresse Weberstraße 18, 47533 Kleve wohnhaft ist.
Die Firma ist im Bereich Elektrotechnik, Heizungs- und Sanitärarbeiten tätig und übernimmt zudem Aufgaben als Generalunternehmer.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Gemäß §§ 21, 22 InsO hat das Amtsgericht Kleve folgende Maßnahmen beschlossen:
- Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Natascha Habura bestellt, die unter der Adresse Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf tätig ist. - Verfügungsbeschränkungen
- Verfügungen der DEMA Gebäudetechnik GmbH über Vermögensgegenstände sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
- Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Aufforderung an Drittschuldner
Den Schuldnern der DEMA Gebäudetechnik GmbH (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Leistungen dürfen nur unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung erbracht werden. - Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, mit Ausnahme solcher, die unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen, werden untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungen werden einstweilen eingestellt.
Ziel der Maßnahme
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dem Schutz der Gläubiger und der Vorbereitung einer geordneten Abwicklung im Hauptinsolvenzverfahren. Die erfahrene Rechtsanwältin Natascha Habura übernimmt die Überwachung und Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin.
Ausblick
Die vorläufige Insolvenzverwaltung bietet die Möglichkeit, die wirtschaftliche Lage der DEMA Gebäudetechnik GmbH zu analysieren und weitere Schritte im Sinne der Gläubiger einzuleiten. Die Entscheidung über die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens steht noch aus. Das Verfahren wird mit Spannung verfolgt, da es für die Zukunft des Unternehmens entscheidend ist.