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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der caleoglas Bremen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 25 IN 50178/24

Am 27. November 2024 hat das Amtsgericht Kiel die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der caleoglas Bremen GmbH angeordnet. Diese Maßnahme soll das Vermögen des Unternehmens sichern und eine geordnete Vorbereitung auf das Hauptinsolvenzverfahren ermöglichen.

Hintergrund und Beteiligte

Die caleoglas Bremen GmbH, mit Sitz in der Senator-Bömers-Straße 7, 28197 Bremen, ist beim Amtsgericht Bremen unter der Handelsregisternummer HRB 9872 HB eingetragen. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Dietmar Gutzmer vertreten.

Unterstützt wird die Schuldnerin durch die Rechtsanwälte Brinkmann.Weinkauf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Hannover, die als Verfahrensbevollmächtigte tätig sind.

Beschluss des Amtsgerichts Kiel

Das Gericht ordnete zur Sicherung der Insolvenzmasse eine vorläufige Insolvenzverwaltung an. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InsO gelten folgende Bestimmungen:

  1. Vorläufiger Insolvenzverwalter: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Romey bestellt. Er ist unter der Adresse Großer Burstah 44, 20457 Hamburg erreichbar.
    • Telefon: 040 380835770
    • Telefax: 040 3808357730
  2. Verfügungsbeschränkungen:
    • Verfügungen der caleoglas Bremen GmbH über Vermögensgegenstände, Vermögenswerte oder Rechte – einschließlich Außenständen – sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem ermächtigt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen.
  3. Verpflichtung von Drittschuldnern:
    • Den Schuldnern der caleoglas Bremen GmbH wird untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten, ohne die Anordnungen des Insolvenzverwalters zu beachten.

Ziel der Anordnung

Die Maßnahme dient dem Schutz der Gläubiger und der Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage des Unternehmens. Durch die Verfügungsbeschränkungen und die Einbindung eines erfahrenen Insolvenzverwalters wird die Insolvenzmasse gesichert und eine gerechte Verteilung vorbereitet.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der caleoglas Bremen GmbH oder ihren Gläubigern mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Kiel einzulegen. Der Beginn der Frist richtet sich nach der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung beziehungsweise nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Ausblick auf das Verfahren

Die vorläufige Insolvenzverwaltung bietet der caleoglas Bremen GmbH die Möglichkeit, unter Aufsicht des Insolvenzverwalters eine nachhaltige Lösung für ihre finanzielle Krise zu erarbeiten. Die nächsten Schritte des Verfahrens, insbesondere die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens, bleiben mit Spannung abzuwarten.

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