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Vorläufige Eigenverwaltung der medical nursing services GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 140/24

Am 27. November 2024 hat das Amtsgericht Cloppenburg im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der medical nursing services GmbH eine vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270a Abs. 1 InsO angeordnet. Diese Maßnahme ermöglicht es der Schuldnerin, ihre Vermögenswerte unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters weiterhin eigenständig zu verwalten und über sie zu verfügen.

Hintergrund des Verfahrens

Die medical nursing services GmbH, ansässig in der Hegelstraße 2, 49681 Garrel, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter der Nummer HRB 207231 eingetragen. Das Unternehmen wird durch seinen Geschäftsführer Ingo Wessel vertreten, der ebenfalls an der Hegelstraße 2 in Garrel wohnhaft ist.

Bestellung des vorläufigen Sachwalters

Das Gericht hat Rechtsanwalt Priv.-Doz. Dr. Gerrit Hölzle zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Seine Kanzlei ist unter der Adresse Obernstraße 2-12, 28195 Bremen erreichbar.

  • Telefon: 0421/322 649-0
  • Fax: 0421/322 649-29

Dr. Hölzle überwacht die wirtschaftliche Tätigkeit der medical nursing services GmbH, prüft die Eigenverwaltungsplanung und achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Bedeutung der Eigenverwaltung

Die angeordnete Eigenverwaltung erlaubt es der Schuldnerin, ihre Geschäfte weiterzuführen, während der Sachwalter die finanziellen und operativen Maßnahmen kontrolliert. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine Restrukturierung des Unternehmens zu ermöglichen, ohne den Geschäftsbetrieb unmittelbar durch eine klassische Insolvenzabwicklung zu beeinträchtigen.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Antragstellerin oder den Gläubigern mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, insbesondere bei Beanstandungen zur internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Cloppenburg einzureichen. Der Fristbeginn richtet sich nach der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Einblick in den Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cloppenburg eingesehen werden.

Ausblick auf das Verfahren

Die vorläufige Eigenverwaltung eröffnet der medical nursing services GmbH die Möglichkeit, eine wirtschaftliche Stabilisierung unter gerichtlicher Aufsicht zu erreichen. Die nächsten Schritte, insbesondere eine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens, werden von der Gläubigerversammlung und dem Sachwalterbericht abhängen.

Das Verfahren bietet eine Chance zur Restrukturierung und möglichen Rettung des Unternehmens im Interesse aller Beteiligten.

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