Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Online-Eheschließungen in Deutschland rechtlich unwirksam sind. Die Richter stellten klar, dass nach deutschem Recht eine Eheschließung nur durch das persönliche Erscheinen beider Partner vor einem Standesbeamten gültig vollzogen werden kann.
Keine Anerkennung ohne physische Präsenz
Eine Heirat, die nach ausländischem Recht erfolgt, kann in Deutschland nur dann anerkannt werden, wenn die Verlobten sich physisch im Ausland aufgehalten haben, während die Eheschließung stattfand. Im konkreten Fall ließ sich ein Paar per Videoschalte von einem Standesbeamten in den USA trauen, während sich beide Partner in Deutschland aufhielten. Die Richter erklärten diese Ehe für unwirksam, da die grundlegenden Voraussetzungen des deutschen Eherechts nicht erfüllt wurden. Das Urteil wurde unter dem Aktenzeichen XII ZB 244/22 veröffentlicht.
Rechtsgrundlagen und Begründung
Das deutsche Personenstandsgesetz schreibt vor, dass Eheschließungen vor einem Standesbeamten und in Anwesenheit der Verlobten erfolgen müssen. Die physische Präsenz sei ein unverzichtbarer Bestandteil der Eheschließung, um die Ernsthaftigkeit und den Willen der Partner zu dokumentieren. Eine virtuelle Zeremonie erfülle diese Anforderungen nicht, so der BGH.
Auswirkungen auf ausländische Ehen
Das Urteil betrifft insbesondere Paare, die aus Gründen wie Pandemie-Einschränkungen, geographischer Distanz oder Kostenersparnis auf Online-Trauungen zurückgegriffen haben. Solche Ehen werden in Deutschland nur dann anerkannt, wenn sie nach den Gesetzen des jeweiligen Landes rechtskräftig geschlossen wurden und die Partner vor Ort anwesend waren. Die bloße Nutzung digitaler Plattformen für die Zeremonie reicht nicht aus.
Praktische und rechtliche Herausforderungen
Das Urteil verdeutlicht die Diskrepanz zwischen modernen Technologien und traditionellen rechtlichen Rahmenbedingungen. Während Online-Trauungen in einigen Ländern wie den USA oder Südkorea als legitime Alternative anerkannt sind, bleibt Deutschland bei einem konservativen Ansatz. Dies wirft Fragen nach der Anpassung bestehender Gesetze an digitale Entwicklungen auf, insbesondere in einer globalisierten Welt, in der virtuelle Verbindungen immer alltäglicher werden.
Fazit
Das Urteil des Bundesgerichtshofs unterstreicht die strengen formellen Anforderungen des deutschen Eherechts.