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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Ziegler Naturenergie GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 300/24

Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Ziegler Naturenergie GmbH, Zur Betzenmühle 1, 95703 Plößberg, vertreten durch Geschäftsführer Robert Friedl (geb. Morawiec), hat das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. am 27.11.2024 um 11:00 Uhr folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
    Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO angeordnet.
  2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Rechtsanwalt Volker Böhm, Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
    • Kontakt: Tel.: +49 (911) 600 79 161, Fax: +49 (911) 600 79 10
    • E-Mail: nbg@schubra.de
  3. Verfügungsbeschränkungen:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
  4. Einzug von Außenständen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen und diese auf ein hierfür einzurichtendes Anderkonto zu übertragen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Weiden i.d. OPf. (Ledererstraße 9, 92637 Weiden i.d. OPf.) eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe können elektronisch unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (z. B. qualifizierte elektronische Signatur) eingereicht werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.justiz.de.

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