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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der WE & Partners GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 405 IN 2092/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der WE & Partners GmbH, Grüner Ring 15, 04509 Delitzsch, vertreten durch Geschäftsführer David Welke, hat das Amtsgericht Leipzig am 27.11.2024 um 10:00 Uhr die folgenden Maßnahmen angeordnet:

  1. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
    Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 InsO angeordnet.
  2. Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
    • Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik
      Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig

  3. Verfügungsbeschränkungen:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
  4. Aufgaben und Befugnisse der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
    • Überwachung der Unternehmensführung und Sicherung des Vermögens im Interesse der Gläubiger.
    • Berechtigung, Forderungen – auch Bankguthaben – auf ein speziell einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen.
    • Zugang zu Geschäftsräumen der Schuldnerin sowie Befugnis zur Einsichtnahme in behördliche Register und Unterlagen von Dritten (z. B. Banken, Steuerberatern, Rechtsanwälten).
  5. Pflichten der Schuldnerin:
    • Die Schuldnerin hat der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
  6. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden vorläufig eingestellt, soweit unbewegliche Gegenstände nicht betroffen sind.
    • Neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind untersagt, ausgenommen Verfahren zur Erteilung der Vermögensauskunft (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Leipzig (Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig) eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Elektronische Einreichung:
Beschwerden können als elektronisches Dokument eingereicht werden. Informationen hierzu finden Sie unter https://justiz.de.

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