Aktenzeichen: 405 IN 2092/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der WE & Partners GmbH, Grüner Ring 15, 04509 Delitzsch, vertreten durch Geschäftsführer David Welke, hat das Amtsgericht Leipzig am 27.11.2024 um 10:00 Uhr die folgenden Maßnahmen angeordnet:
- Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 InsO angeordnet. - Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
- Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik
Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig- Telefon: 0341 99 38 77 0
- Mobil: 0160 28 64 46 2
- Telefax: 0341 99 38 77 20
- E-Mail: Jakubik@tiefenbacher.de
- Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik
- Verfügungsbeschränkungen:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). - Aufgaben und Befugnisse der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
- Überwachung der Unternehmensführung und Sicherung des Vermögens im Interesse der Gläubiger.
- Berechtigung, Forderungen – auch Bankguthaben – auf ein speziell einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen.
- Zugang zu Geschäftsräumen der Schuldnerin sowie Befugnis zur Einsichtnahme in behördliche Register und Unterlagen von Dritten (z. B. Banken, Steuerberatern, Rechtsanwälten).
- Pflichten der Schuldnerin:
- Die Schuldnerin hat der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden vorläufig eingestellt, soweit unbewegliche Gegenstände nicht betroffen sind.
- Neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind untersagt, ausgenommen Verfahren zur Erteilung der Vermögensauskunft (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Leipzig (Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig) eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Elektronische Einreichung:
Beschwerden können als elektronisches Dokument eingereicht werden. Informationen hierzu finden Sie unter https://justiz.de.