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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der M & S Automobile GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 254 IN 1042/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der M & S Automobile GmbH, Am Schlagbaum 1-3, 59192 Bergkamen, vertreten durch die Geschäftsführer*innen Frau Saliha Bozaci und Herrn Metin Özbek, hat das Amtsgericht Dortmund am 26.11.2024 um 11:51 Uhr die folgenden Maßnahmen beschlossen:

  1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund, bestellt.
  2. Verfügungsbeschränkungen:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
    • Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest- und einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, soweit unbewegliche Gegenstände nicht betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Geschäftszweig der Schuldnerin:
Der Betrieb umfasst den Kfz-Handel, insbesondere den Handel mit Neuwagen, Gebrauchtwagen sowie Jahreswagen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

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