Interviewer: Frau Bontschev, die BaFin hat kürzlich einen Verordnungsentwurf zur Umsetzung der MiCAR vorgelegt, der insbesondere die Übermittlung von Insiderinformationen regelt. Was bedeutet das konkret für Emittenten, Anbieter und Antragsteller auf den Kryptomärkten?
Rechtsanwältin Bontschev: Der Verordnungsentwurf der BaFin konkretisiert die Anforderungen der europäischen MiCAR und ist ein entscheidender Schritt, um mehr Transparenz und Einheitlichkeit auf den Kryptomärkten zu schaffen. Für Emittenten, Anbieter und Antragsteller bedeutet das, dass sie klare Vorgaben erhalten, wie sie Insiderinformationen oder Mitteilungen über Aufschubentscheidungen an die BaFin übermitteln müssen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Informationen einheitlich strukturiert und inhaltlich vollständig sind, damit die BaFin effizient und konsistent überwachen kann.
Interviewer: Die MiCAR zielt auf eine umfassende Regulierung der Kryptomärkte in der EU ab. Welche Rolle spielen dabei Insiderinformationen, und warum ist deren korrekte Übermittlung so wichtig?
Rechtsanwältin Bontschev: Insiderinformationen sind für den Kryptomarkt genauso relevant wie für traditionelle Finanzmärkte, da sie Anlegerentscheidungen wesentlich beeinflussen können. Eine korrekte Übermittlung gewährleistet, dass die BaFin in der Lage ist, Marktmissbrauch, wie Insiderhandel oder Kursmanipulation, frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. In einem Markt, der stark von Innovationen und Spekulation geprägt ist, schafft diese Transparenz nicht nur Vertrauen, sondern schützt auch Anleger und stabilisiert den Markt.
Interviewer: Im Entwurf wird auch auf die Übermittlung von sogenannten Aufschubmitteilungen eingegangen. Was hat es damit auf sich, und welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
Rechtsanwältin Bontschev: Aufschubmitteilungen kommen zum Einsatz, wenn ein Emittent oder Anbieter beschließt, Insiderinformationen vorübergehend nicht zu veröffentlichen, um seine Interessen zu schützen – etwa bei laufenden Verhandlungen oder strategischen Entscheidungen. Der Entwurf stellt klar, wie diese Mitteilungen an die BaFin zu übermitteln sind, um Missverständnisse oder Verzögerungen zu vermeiden. Rechtsfolgen entstehen vor allem dann, wenn diese Mitteilungen nicht ordnungsgemäß oder zu spät erfolgen, da dies zu regulatorischen Sanktionen führen kann.
Interviewer: Die BaFin ruft zur Stellungnahme zu diesem Entwurf auf. Wie können betroffene Unternehmen oder Verbände diese Gelegenheit nutzen?
Rechtsanwältin Bontschev: Unternehmen, Verbände und Marktteilnehmer sollten diese Konsultation unbedingt nutzen, um ihre praktischen Erfahrungen und spezifischen Anforderungen einzubringen. Die Stellungnahmen bieten die Möglichkeit, den Verordnungsentwurf mitzugestalten und sicherzustellen, dass die Vorgaben praxisnah und umsetzbar bleiben. Es ist wichtig, dass sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen Gehör verschaffen, da sie oft von regulatorischen Anforderungen stärker betroffen sind.
Interviewer: Abschließend, wie schätzen Sie die Bedeutung dieser Verordnung für die Zukunft der Kryptomärkte in Deutschland ein?
Rechtsanwältin Bontschev: Die Verordnung ist ein wichtiger Baustein, um den Kryptomarkt in Deutschland und der EU weiter zu professionalisieren und langfristig vertrauenswürdig zu machen. Sie trägt dazu bei, Marktteilnehmer zu schützen, Missbrauch vorzubeugen und das Potenzial der Kryptotechnologien in ein reguliertes, aber innovationsfreundliches Umfeld zu lenken. Die Umsetzung wird zeigen, ob die Balance zwischen Regulierung und Marktentwicklung erfolgreich gelingt.
Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese umfassenden Einblicke!
Rechtsanwältin Bontschev: Sehr gerne!