Aktenzeichen: 67c IN 415/24
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Landwehr-Osnabrück Projektgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in der Frauenthal 15, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch:
- LOOP GmbH, persönlich haftende Gesellschafterin, mit Sitz in der Bismarckstraße 44, 20259 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Hans Rinshofer, sowie
- ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH, persönlich haftende Gesellschafterin, mit Sitz in der Frauenthal 15, 20149 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Mark Maurin,
wurde am 25. November 2024 um 16:57 Uhr gemäß den Bestimmungen der Insolvenzordnung die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet.
Anordnungen im Rahmen der vorläufigen Verwaltung:
- Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. - Beschränkungen für die Schuldnerin:
Verfügungen über Gegenstände des Vermögens der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. - Zahlungsverbote an die Schuldnerin:
Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Leistungen dürfen nur unter Beachtung dieser Anordnung erbracht werden. - Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände.
Die genannten Anordnungen zielen darauf ab, die Interessen der Gläubiger zu sichern und die ordnungsgemäße Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.