Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Autohaus Senden GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 79 IN 1005/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Autohaus Senden GmbH, Messingweg 3, 48308 Senden, vertreten durch die Geschäftsführer Christoph Emschove und Jürgen Köning, hat das Amtsgericht Münster am 26.11.2024 um 08:55 Uhr die folgenden Maßnahmen beschlossen:

  1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Axel Fohrmann, Klosterstraße 14, 59368 Werne, bestellt.
  2. Verfügungsbeschränkungen:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Einzug von Forderungen:
    • Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest- und einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, soweit unbewegliche Gegenstände nicht betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Autohaus Enes GmbH & Co. KG angeordnet

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Bauunternehmen Marc Esch GmbH angeordnet