Aktenzeichen: 79 IN 1005/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Autohaus Senden GmbH, Messingweg 3, 48308 Senden, vertreten durch die Geschäftsführer Christoph Emschove und Jürgen Köning, hat das Amtsgericht Münster am 26.11.2024 um 08:55 Uhr die folgenden Maßnahmen beschlossen:
- Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Axel Fohrmann, Klosterstraße 14, 59368 Werne, bestellt.
- Verfügungsbeschränkungen:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Einzug von Forderungen:
- Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest- und einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, soweit unbewegliche Gegenstände nicht betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).