Ein Vorfall in einer Berliner Fachschule hat für Aufsehen gesorgt: Nach dem Verzehr von selbstgebackenen Küchlein mussten 14 Schüler mit Symptomen wie Halluzinationen, Schwindel und Übelkeit in Krankenhäuser eingeliefert werden. Laut einer Polizeisprecherin befanden sich die Betroffenen in einem deutlichen Rauschzustand. Der Vorfall ereignete sich am Freitagvormittag in der Sozialen Fachschule im Stadtteil Hakenfelde.
Ermittlungen gegen Schüler
Einer der Schüler hatte die Küchlein offenbar mitgebracht. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. „Was genau im Kuchen enthalten war, ist derzeit noch unklar“, erklärte die Polizei. Es wird vermutet, dass die Küchlein mit einer Substanz wie Cannabis oder einer synthetischen Droge versetzt waren. Eine toxikologische Untersuchung soll nun klären, welche Stoffe für die Vergiftungserscheinungen verantwortlich sind.
Gesundheitszustand der Betroffenen
Die betroffenen Schüler wurden nach einer ersten Behandlung stabilisiert, einige konnten das Krankenhaus bereits wieder verlassen. Dennoch betonten Ärzte, dass der Konsum unbekannter Substanzen ernsthafte gesundheitliche Folgen haben kann. Besonders problematisch sei es, wenn die Betroffenen nicht wissen, was sie zu sich genommen haben, da dies die Behandlung erschwere.
Konsequenzen für die Schule
Der Vorfall hat auch in der Fachschule für Diskussionen gesorgt. Die Schulleitung kündigte an, die internen Regeln für das Mitbringen von Speisen zu verschärfen. Außerdem sollen Präventionsmaßnahmen verstärkt werden, um die Schüler für die Gefahren von Drogen zu sensibilisieren. „Dieser Vorfall zeigt, wie wichtig Aufklärung über die Risiken von Substanzen ist, die heimlich konsumiert werden“, erklärte ein Sprecher der Schule.
Rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass der Verdächtige im Falle einer Verurteilung mit einer empfindlichen Strafe rechnen muss. „Gefährliche Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt, vor allem wenn es um die bewusste Gefährdung mehrerer Personen geht“, so ein Jurist.
Darüber hinaus verdeutlicht der Fall die Notwendigkeit einer breiteren gesellschaftlichen Debatte über den Umgang mit Rauschmitteln. „Es braucht nicht nur Aufklärung an Schulen, sondern auch eine stärkere Kontrolle der Verfügbarkeit von Substanzen, die potenziell missbräuchlich verwendet werden können“, forderte ein Präventionsexperte.
Präventionsmaßnahmen für die Zukunft
Um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern, können Schulen und Eltern folgende Maßnahmen in Betracht ziehen:
Aufklärungskampagnen: Regelmäßige Schulungen über die Gefahren von Drogen und Substanzen.
Regelungen für mitgebrachte Speisen: Strengere Kontrollen oder Verbote, selbstgemachte Speisen mitzubringen.
Kommunikation fördern: Schüler ermutigen, Verdachtsmomente frühzeitig zu melden, um Gefahren vorzubeugen.
Zusammenarbeit mit Behörden: Schulen sollten eng mit der Polizei und Präventionsstellen zusammenarbeiten, um Schüler vor Gefahren zu schützen.
Der Vorfall dient als Mahnung, wie leicht unbedachte Handlungen zu gefährlichen Situationen führen können. Die Ermittlungen dauern an, und die toxikologische Analyse soll in den nächsten Tagen mehr Klarheit bringen.