Aktenzeichen: 1 IN 160/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KSF Bau UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 14-16, 67742 Lauterecken, vertreten durch Geschäftsführerin Jennifer Schneider, hat das Amtsgericht Kaiserslautern am 25.11.2024 um 16:25 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet.
- Verfügungsverbot:
- Der Antragsgegnerin ist es untersagt, über ihr Vermögen zu verfügen.
- Pflichten der Drittschuldner:
- Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Zahlungen oder sonstige Leistungen nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Hinweis:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kaiserslautern eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Beschwerden sind beim Amtsgericht Kaiserslautern (Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern) schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.