Die Aufsichtsbehörde BaFin hat Investoren vor der Nutzung der Website ls-ex.com gewarnt. Diese Plattform, die unter den Namen London St Ex oder London St Ex Limited operiert, bietet Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, ohne die dafür notwendige Zulassung zu besitzen.
Gefahr durch Missbrauch von Identitäten
Indem sich die Website auf die anerkannte London Stock Exchange (LSE) beruft, begeht der Betreiber Identitätsdiebstahl, um das Vertrauen potenzieller Anleger zu erschleichen. Auch die behauptete Geschäftsadresse in Belfast im Vereinigten Königreich erweckt Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Anbieters.
Zwingende Erlaubnis für Finanzdienstleister
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Anbieter von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine Erlaubnis der BaFin vorweisen müssen, eine Bedingung, die ls-ex.com nicht erfüllt. Die BaFin empfiehlt, vor Investitionen die Legitimität der Anbieter anhand der BaFin-Unternehmensdatenbank zu überprüfen.
Rechtliche Grundlagen und Schutzmaßnahmen
Die Warnung der BaFin basiert auf den Bestimmungen des § 37 Abs. 4 KWG, welche den Schutz der Anleger und die Information über illegale Finanzangebote zum Ziel haben. Um Betrugsfallen zu vermeiden, rät die BaFin zur sorgfältigen Prüfung vermeintlich seriöser Angebote, insbesondere wenn bekannte Institutionen wie die London Stock Exchange unrechtmäßig in Anspruch genommen werden.
Vorsicht bei Online-Finanzangeboten
Die BaFin mahnt zur Vorsicht bei digitalen Investitionsangeboten und empfiehlt, bei Unsicherheiten unabhängige Fachmeinungen einzuholen. Professionell wirkende Websites dienen oft dem Zweck, eine seriöse Fassade zu erschaffen und Investoren zu täuschen. Eine genaue Überprüfung anhand offizieller Datenbanken kann vor betrügerischen Machenschaften schützen.