Aktenzeichen: 105 IN 1232/24 – Amtsgericht Karlsruhe
Am 22. November 2024, um 11:00 Uhr, hat das Amtsgericht Karlsruhe ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autronic Electronic-Service GmbH, ansässig in der Greschbachstraße 29, 76229 Karlsruhe, eingeleitet. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Sebastian Burger-Weil und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 106453, hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tobias Wahl aus Mannheim bestellt. Herr Wahl übernimmt die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin. Seine Kanzlei ist erreichbar unter Telefon: 0621/127960. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Das Gericht hat weitreichende Maßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern:
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, wurden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Tobias Wahl wurde mit folgenden Aufgaben betraut:
- Überwachung der Schuldnerin, um deren Vermögen zu sichern und zu erhalten.
- Prüfung der Insolvenzgründe sowie der Fortführungsaussichten des Unternehmens.
- Sicherstellung, dass das Vermögen der Schuldnerin die Verfahrenskosten decken kann.
- Verwaltung von Bankguthaben und Forderungen sowie Eröffnung und Führung von Sonderkonten im Namen der Schuldnerin.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, alle Auskünfte zu erteilen und die benötigten Unterlagen herauszugeben.
Einsichtnahme und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Die Frist beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung, der Verkündung oder der Zustellung der Entscheidung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Beschwerden sind schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Karlsruhe einzureichen.
Aktenzeichen: 105 IN 1232/24
Amtsgericht Karlsruhe, 22. November 2024
Weitere Informationen zum Verfahren und zur Einreichung elektronischer Dokumente finden Sie auf der Website www.ejustice-bw.de.