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Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel: Was tun bei der Insolvenz von We-Flytour?

Tumisu (CC0), Pixabay

Frage: Herr Högel, viele Reisende sind von der Insolvenz von We-Flytour betroffen. Was sollten sie jetzt als Erstes machen?

Maurice Högel: Das Wichtigste ist, ruhig zu bleiben. Für Pauschalreisen gibt es den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), der in solchen Fällen hilft. Wer eine Reise gebucht hat, die jetzt abgesagt wurde, kann über den Fonds sein Geld zurückbekommen. Dafür sollten Betroffene zuerst Kontakt zum DRSF aufnehmen – die haben extra Hotlines eingerichtet, um zu helfen.

Frage: Was passiert mit dem Geld, das Reisende schon bezahlt haben?

Högel: Bei Pauschalreisen sind Kunden durch den Reisesicherungsfonds abgesichert. Das bedeutet, dass sie ihr Geld zurückfordern können. Dazu sollten sie alle Buchungsunterlagen, Zahlungsbelege und E-Mails aufbewahren. Der DRSF wird sich normalerweise von selbst melden, aber es schadet nicht, proaktiv einen Antrag zu stellen, um sicherzugehen.

Frage: Was passiert mit den Menschen, die jetzt im Urlaub gestrandet sind?

Högel: Für sie organisiert der DRSF die Rückreise. Es gibt spezielle Notrufnummern, an die sich Betroffene wenden können. Dort erfahren sie, wann und wie sie nach Hause kommen. Es wird dafür gesorgt, dass niemand hängen bleibt.

Frage: Manche Urlauber berichten, dass Hotels plötzlich Geld verlangen, obwohl die Reise schon bezahlt war. Was raten Sie in solchen Fällen?

Högel: Das ist leider keine Seltenheit bei Insolvenzen. Hotels fordern manchmal zusätzliche Zahlungen, wenn der Veranstalter pleitegeht. Kunden sollten in solchen Fällen klar sagen, dass sie schon bezahlt haben und auf den Schutz durch den Reisesicherungsfonds hinweisen. Falls das Hotel auf der Zahlung besteht, sollte man nur unter Vorbehalt zahlen und sich später das Geld vom Fonds zurückholen.

Frage: Was ist mit den Leuten, die keine Pauschalreise, sondern nur einen Flug oder ein Hotel über We-Flytour gebucht haben?

Högel: Leider greift der Reisesicherungsfonds hier nicht. Solche Kunden müssen ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter von We-Flytour anmelden, sobald dieser feststeht. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass sie ihr Geld zurückbekommen, da bei Insolvenzen oft nicht genug Geld für alle Forderungen übrig bleibt.

Frage: Gibt es noch andere Möglichkeiten, um sein Geld zurückzubekommen?

Högel: Ja, wer per Kreditkarte bezahlt hat, kann versuchen, bei der Bank einen Chargeback zu beantragen. Das bedeutet, dass die Bank die Zahlung rückgängig macht, wenn die Leistung – in diesem Fall die Reise – nicht erbracht wurde. Das funktioniert oft sehr gut, gerade bei Insolvenzen. Deshalb lohnt es sich, sich so schnell wie möglich mit der Bank oder dem Kreditkartenanbieter in Verbindung zu setzen.

Frage: Was können Reisende in Zukunft tun, um sich besser abzusichern?

Högel: Es ist immer besser, Pauschalreisen zu buchen, denn nur diese sind durch den Reisesicherungsfonds geschützt. Außerdem sollte man Anbieter auswählen, die schon länger am Markt sind und einen guten Ruf haben. Und wenn es Probleme gibt, wie zum Beispiel eine nicht abgebuchte Restzahlung oder fehlende Reiseunterlagen, sollte man sofort den Anbieter kontaktieren – das kann ein Hinweis auf größere Schwierigkeiten sein.

Frage: Haben Sie noch einen Tipp für die Betroffenen von We-Flytour?

Högel: Ja, bewahren Sie alle Unterlagen wie Buchungsbestätigungen und Zahlungsbelege auf. Diese Dokumente werden gebraucht, um Erstattungen oder andere Ansprüche geltend zu machen. Und keine Panik – der Reisesicherungsfonds sorgt dafür, dass niemand auf seinen Kosten sitzen bleibt, wenn es eine Pauschalreise war.

Frage: Vielen Dank, Herr Högel, für die verständlichen Hinweise!

Högel: Sehr gern, ich hoffe, das hilft den Betroffenen weiter.

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