Aktenzeichen: 111 IN 58/24 – Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach
Am 22. November 2024, um 12:49 Uhr, hat das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Anton Bernardi GmbH bedeutende Maßnahmen angeordnet. Das Unternehmen, das unter der Adresse Ludweiler Straße 77 A, 66333 Völklingen firmiert, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 74180 eingetragen. Es wird durch die Geschäftsführer Hans-Jörg Bernardi und Roland Bernardi vertreten.
Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Udo Michalsky, mit Kanzleisitz in der Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert, bestellt. Mit dieser Entscheidung erhält Dr. Michalsky die vollständige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Anton Bernardi GmbH. Ziel ist es, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu stabilisieren und das Vermögen im Interesse der Gläubiger zu sichern.
Maßnahmen im Überblick
Das Gericht hat der Anton Bernardi GmbH ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Alle Entscheidungen und Handlungen, die das Vermögen des Unternehmens betreffen, dürfen nun ausschließlich vom vorläufigen Insolvenzverwalter vorgenommen werden. Dies umfasst unter anderem:
- Den Einzug von Bankguthaben und sonstigen Forderungen des Unternehmens.
- Die Verwaltung sämtlicher Vermögenswerte der Schuldnerin.
Die Schuldner der Anton Bernardi GmbH – sogenannte Drittschuldner – wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Ziel des Verfahrens
Diese Maßnahmen dienen dazu, den aktuellen Zustand des Unternehmensvermögens zu bewahren und eine detaillierte Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Anton Bernardi GmbH zu ermöglichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen eine Bestandsaufnahme durchführen und das Gericht über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens oder alternative Lösungswege informieren.
Bedeutung für Gläubiger
Gläubiger des Unternehmens werden gebeten, ihre Forderungen zeitnah beim vorläufigen Insolvenzverwalter anzumelden, um im weiteren Verlauf des Verfahrens berücksichtigt zu werden.
Mit diesem Beschluss unterstreicht das Amtsgericht Saarbrücken die Dringlichkeit und Bedeutung einer geordneten Verfahrensführung, um eine faire Verteilung der Vermögenswerte zu gewährleisten.
Aktenzeichen: 111 IN 58/24
Datum der Anordnung: 22. November 2024, 12:49 Uhr