Ein generelles Verbot des Cannabiskonsums auf Weihnachtsmärkten in Sachsen und Thüringen wird es nicht geben. Die Landesregierungen beider Bundesländer überlassen diese Entscheidung den Kommunen. Sowohl das sächsische Sozialministerium als auch das Thüringer Innenministerium betonten, dass die Gemeinden im Rahmen des neuen Cannabisgesetzes selbst festlegen können, ob und wie der Konsum auf öffentlichen Veranstaltungen geregelt wird.
Gesetzliche Vorgaben für den Konsum
Das seit diesem Jahr geltende Cannabisgesetz sieht klare Einschränkungen für den Konsum vor. So ist der Gebrauch von Cannabis in der unmittelbaren Nähe von Minderjährigen grundsätzlich verboten. Außerdem gilt in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr ein Konsumverbot. Diese Regelungen betreffen auch öffentliche Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte. Außerhalb dieser Zeiten liegt die Entscheidung bei den Kommunen, ob sie zusätzliche Einschränkungen verhängen.
Kommunale Regelungen: Beispiel Torgau
Ein Vorreiter in dieser Debatte ist die Stadt Torgau. Dort wurde bereits im September ein umfassenderes Verbot beschlossen. Demnach ist der Konsum von Cannabis auf dem Weihnachtsmarkt sogar nach 22 Uhr untersagt. Vertreter der Stadtverwaltung begründeten dies mit der Wahrung der Familienfreundlichkeit und dem Schutz der festlichen Atmosphäre.
Andere Städte in Sachsen und Thüringen, darunter Leipzig, Erfurt und Dresden, haben bisher keine eigenen Regelungen erlassen. Sie wollen die bestehende Gesetzgebung anwenden und bei Verstößen punktuell einschreiten. Auch die Möglichkeit temporärer Konsumverbotszonen wird geprüft, wie es etwa für besonders belebte Bereiche vorgesehen sein könnte.
Reaktionen: Lob und Kritik
Die Entscheidung, den Kommunen die Verantwortung zu überlassen, stößt auf unterschiedliche Reaktionen. Befürworter loben den dezentralen Ansatz. „Jede Stadt hat ihre eigenen Herausforderungen und Bedürfnisse. Es macht Sinn, die Regelungen an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen“, erklärte ein Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
Kritik kommt hingegen von einigen Elternvertretungen und konservativen Politikern. Sie fordern ein generelles Verbot auf Weihnachtsmärkten, um Kinder und Familien besser zu schützen. „Weihnachtsmärkte sind keine Orte für den Konsum von Cannabis. Hier sollte die festliche Stimmung im Vordergrund stehen“, so eine Sprecherin eines Elternverbands in Sachsen.
Polizei kündigt Kontrollen an
Die Polizei in beiden Bundesländern hat angekündigt, die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Vorgaben auf Weihnachtsmärkten konsequent zu kontrollieren. Besonders in den Abendstunden werde verstärkt auf den Cannabiskonsum geachtet, um sicherzustellen, dass er nicht in der Nähe von Minderjährigen oder in verbotenen Bereichen stattfindet. Verstöße könnten mit Bußgeldern geahndet werden.
Ausblick: Uneinheitliche Regelungen
Ob weitere Städte in Sachsen und Thüringen dem Beispiel Torgaus folgen, bleibt abzuwarten. Bislang deutet vieles darauf hin, dass es in den beiden Bundesländern keine einheitlichen Regelungen zum Cannabis-Konsum auf Weihnachtsmärkten geben wird. Stattdessen könnten sich Besucher je nach Stadt mit unterschiedlichen Vorschriften konfrontiert sehen. Die Diskussion über die Balance zwischen individuellem Konsumrecht und dem Schutz der öffentlichen Ordnung dürfte weitergehen – nicht nur in der Adventszeit.