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Vorläufige Insolvenzverwaltung über FIBULAE Holding GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Halle (Saale) setzt Rechtsanwalt Herbert Feigl als vorläufigen Insolvenzverwalter ein

Am 22. November 2024 hat das Amtsgericht Halle (Saale) im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FIBULAE Holding GmbH, Franckestraße 1, 06110 Halle (Saale), unter dem Aktenzeichen 59 IN 429/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 33482, wird durch ihren Geschäftsführer Štefan Ševčik aus Most, Tschechische Republik, vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Herbert Feigl, FEIGL & ROTHAMEL, Hansering 5, 06108 Halle (Saale), bestellt. Herr Feigl übernimmt die Aufgabe, die Vermögenswerte der FIBULAE Holding GmbH zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Er ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Gerichtliche Anordnungen

Das Gericht hat zur Sicherung der Insolvenzmasse und zum Schutz der Gläubiger folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der FIBULAE Holding GmbH über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Anweisungen an Drittschuldner: Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen.

Einblick in den Beschluss

Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Bedeutung der Anordnung

Die gerichtlichen Maßnahmen dienen dazu, die Insolvenzmasse zu sichern und die wirtschaftliche Lage der FIBULAE Holding GmbH zu überprüfen. Rechtsanwalt Feigl wird zudem klären, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen und welche Möglichkeiten für eine Sanierung oder Abwicklung bestehen.

Die weitere Entwicklung des Verfahrens bleibt abzuwarten, da die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch aussteht.

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