Amtsgericht München bestellt Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld als vorläufigen Insolvenzverwalter
Am 21. November 2024 hat das Amtsgericht München im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Fahrschule am Bahnhof Max Strobl GmbH, Bahnhofplatz 5, 85737 Ismaning, unter dem Aktenzeichen 1507 IN 11734/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen wird durch den Nachlass des verstorbenen Geschäftsführers Maximilian Benedikt Strobl vertreten. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter HRB 113166 eingetragen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld, Unterer Anger 3, 80331 München, bestellt. Herr Dr. Hellfeld wird die Aufgabe übernehmen, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen. Für Rückfragen ist er erreichbar unter:
- Telefon: +49(89)5480330
- Telefax: +49(89)548033111
- E-Mail: mail@pohlmannhofmann.de
Gerichtliche Anordnungen
Das Amtsgericht München hat umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Insolvenzmasse zu schützen und die Gläubigerinteressen zu wahren:
- Allgemeiner Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen der Schuldnerin oder des Nachlasspflegers über Vermögenswerte sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Außenstände einzuziehen und über diese Gelder zu verfügen.
- Sicherung der Vermögenswerte: Alle Maßnahmen sollen sicherstellen, dass keine nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage eintreten.
Rechtsmittel und Einsichtnahme
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München eingesehen werden. Beteiligte haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Die genauen Bedingungen für Rechtsmittel sind in der Rechtsmittelbelehrung geregelt.
Bedeutung der Maßnahmen
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dem Ziel, die finanzielle Lage der Fahrschule am Bahnhof Max Strobl GmbH zu klären und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Die Ergebnisse der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter werden maßgeblich für die Entscheidung über die Eröffnung eines endgültigen Insolvenzverfahrens sein.
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, insbesondere hinsichtlich einer möglichen Sanierung oder geordneten Abwicklung des Unternehmens.