Amtsgericht Tübingen bestellt Rechtsanwalt Dr. Norman Häring als vorläufigen Insolvenzverwalter
Am 22. November 2024 hat das Amtsgericht Tübingen im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Helmut Janssen Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Janssen GmbH, Carl-Zeiss-Straße 49 – 51, 72770 Reutlingen, unter dem Aktenzeichen 12 IN 389/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRA 351767 eingetragen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Norman Häring, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart, bestellt. Herr Dr. Häring wird mit der Aufgabe betraut, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und zu prüfen, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Maßnahmen des Gerichts
Das Gericht hat umfangreiche Sicherungsmaßnahmen getroffen, um eine geordnete Verwaltung des Unternehmens zu gewährleisten:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
- Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder auf Sonderkonten zu verwalten.
- Untersagung von Zahlungen: Gläubiger und Drittschuldner dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, ausgenommen solche, die unbewegliches Vermögen betreffen, werden vorläufig ausgesetzt.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Herr Dr. Häring wurde damit beauftragt:
- Die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und deren Erhalt zu überwachen.
- Die Bücher und Geschäftspapiere der Schuldnerin einzusehen und deren Vermögenslage zu prüfen.
- Festzustellen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob das Unternehmen fortgeführt werden kann.
Einsicht und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Tübingen zur Einsicht bereit. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses.
Bedeutung für die Schuldnerin
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert einen entscheidenden Schritt im Verfahren. Ziel ist es, die Interessen der Gläubiger zu wahren und die finanziellen Verhältnisse der Helmut Janssen Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG zu klären. Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hängt von den weiteren Prüfungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab.