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Verfügungsverbot für EB-Bau GmbH im Insolvenzverfahren angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Landshut erlässt Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens

Am 22. November 2024 hat das Amtsgericht Landshut im Verfahren über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EB-Bau GmbH, Opalstraße 34a, 84032 Altdorf, unter dem Aktenzeichen IN 848/24 ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet. Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführerin Elvira Bauer vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter HRB 8659 eingetragen.

Gerichtliche Anordnungen

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. Allgemeines Verfügungsverbot: Elvira Bauer, die Geschäftsführerin der EB-Bau GmbH, ist ab sofort nicht mehr befugt, über Gegenstände des Vermögens der Gesellschaft zu verfügen. Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen.
  2. Verbot von Zahlungen: Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen an die EB-Bau GmbH zu leisten.

Diese Maßnahmen dienen dazu, die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können Beteiligte binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Landshut einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Details hierzu sind in der Rechtsmittelbelehrung festgelegt.

Bedeutung der Anordnung

Mit der Anordnung des Verfügungsverbots wird sichergestellt, dass keine weiteren Vermögensverschiebungen vorgenommen werden, die die Gläubigerinteressen gefährden könnten. Der Beschluss markiert einen wichtigen Schritt zur Prüfung der finanziellen Lage der EB-Bau GmbH.

Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt abzuwarten.

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