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Vorläufige Insolvenzverwaltung über IMAWIS Maritime Wirtschafts- und Schiffbauforschung GmbH angeordnet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung über IMAWIS Maritime Wirtschafts- und Schiffbauforschung GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Rostock bestellt Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters zur vorläufigen Insolvenzverwalterin

Am 22. November 2024 hat das Amtsgericht Rostock im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IMAWIS Maritime Wirtschafts- und Schiffbauforschung GmbH, Industriestraße 8, 18069 Rostock, unter dem Aktenzeichen 60 IN 751/24 weitreichende Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Das Unternehmen, vertreten durch seine gesetzlichen Vertreter und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 12239, hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein eigenes Vermögen beantragt.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Rosa-Luxemburg-Straße 8, 18055 Rostock, bestellt. Ihre Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Anordnung des allgemeinen Verfügungsverbots

Das Gericht hat ein allgemeines Verfügungsverbot über das Vermögen der Schuldnerin verhängt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis wurde vollständig auf die vorläufige Insolvenzverwalterin übertragen. Ziel dieser Maßnahme ist es, mögliche nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Das Gericht hat die folgenden zentralen Maßnahmen beschlossen:

  1. Einschränkung der Verfügungsrechte: Der Schuldnerin ist es untersagt, über Bankkonten oder Außenstände zu verfügen. Diese Befugnis liegt nun ausschließlich bei der vorläufigen Insolvenzverwalterin.
  2. Einzug von Forderungen: Frau Hoge-Peters ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und neue Sonderkonten zu eröffnen, um eingehende Gelder zu verwalten.
  3. Informationspflichten der Kreditinstitute: Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, sind verpflichtet, der vorläufigen Insolvenzverwalterin Auskunft zu erteilen.
  4. Untersagung von Zahlungen an die Schuldnerin: Drittschuldner dürfen Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung dieser Anordnung an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten.

Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Rechtsanwältin Hoge-Peters wurde außerdem damit beauftragt, als Sachverständige zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen. Sie hat das Recht, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen.

Rechtsmittelbelehrung

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Rostock eingesehen werden. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Rostock eingereicht werden.

Bedeutung für die IMAWIS GmbH

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Ziel, die Vermögenswerte der IMAWIS GmbH zu sichern und die Gläubigerinteressen zu wahren. Die Prüfung durch die vorläufige Insolvenzverwalterin wird entscheidend dafür sein, ob das Unternehmen in die Insolvenz geht, eine Sanierung angestrebt wird oder andere Maßnahmen ergriffen werden.

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, da die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch aussteht.

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