Amtsgericht Rottweil, Aktenzeichen: 2 IN 193/24
Am 22. November 2024 um 10:00 Uhr hat das Amtsgericht Rottweil im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Solpark AG wichtige Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Die in der Bergstraße 11, 78582 Balgheim, ansässige Gesellschaft, vertreten durch ihren Vorstand Arthur Grimm, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 737638 eingetragen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Steffen Hattler aus Rottweil bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Voraussetzungen für ein geordnetes Insolvenzverfahren zu schaffen.
Kontakt:
- Kanzleisitz: Berner Feld 74, 78628 Rottweil
- Telefon: 0741 175400
- E-Mail: nbg@schubra.de
Dr. Hattler ist ermächtigt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder auf speziell eingerichtete Anderkonten zu leiten. Außerdem wurde ihm die Überwachung der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit der Schuldnerin übertragen.
Verfügungsbeschränkungen
Das Gericht hat angeordnet, dass alle Verfügungen der Solpark AG über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies betrifft insbesondere:
- Bankkonten und Forderungen: Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis darüber geht vollständig auf den Insolvenzverwalter über.
- Einschränkung von Zwangsvollstreckungen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest- und einstweiliger Verfügungen, wurden mit sofortiger Wirkung untersagt und bereits eingeleitete Verfahren eingestellt.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist verpflichtet, die wirtschaftliche Lage der Solpark AG zu prüfen und festzustellen, ob die Vermögensmasse die Kosten eines Insolvenzverfahrens decken kann. Zudem hat er Zugang zu den Geschäftsräumen und allen Unterlagen der Schuldnerin, um die Vermögensverhältnisse umfassend zu bewerten.
Er wird weiterhin die Gläubiger über den Stand der Insolvenzmasse informieren und sicherstellen, dass alle Vermögenswerte vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde muss schriftlich oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) beim Amtsgericht Rottweil eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig.
Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation finden sich auf der Website www.ejustice-bw.de.
Ausblick
Die nächsten Wochen werden zeigen, ob das Insolvenzverfahren regulär eröffnet oder ob eine alternative Lösung gefunden wird. Für die Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter der Solpark AG steht viel auf dem Spiel, da die Entscheidung über die Zukunft der Gesellschaft maßgeblich von der Arbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängt.
Die vollständige Entscheidung ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Rottweil einsehbar.