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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Löwe & Löwe Wirtschaftswerbung GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Lörrach trifft Maßnahmen zum Schutz der Vermögenswerte

Am 22. November 2024 hat das Amtsgericht Lörrach im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Löwe & Löwe Wirtschaftswerbung GmbH (Stettengasse 50, 79540 Lörrach) umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch die Geschäftsführer Philipp Löwe und Markus Schmitz, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 413261 eingetragen. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 8 IN 196/24.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Überprüfung der finanziellen Situation wurde Rechtsanwältin Simone Ramminger, Luisenstraße 5, 79539 Lörrach, als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Frau Ramminger ist erreichbar unter:

Die vorläufige Insolvenzverwalterin übernimmt die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Umfang der gerichtlichen Maßnahmen

Das Gericht hat folgende Maßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Löwe & Löwe Wirtschaftswerbung GmbH zu verhindern:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
  2. Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Bereits begonnene Vollstreckungen, ausgenommen bei unbeweglichen Gegenständen, werden eingestellt.
  3. Übertragung der Verwaltungsbefugnis: Die Verwaltung der Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin geht auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Frau Ramminger ist berechtigt, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen.
  4. Informationspflichten: Die Schuldnerin muss der vorläufigen Insolvenzverwalterin Zugang zu Geschäftsräumen, Büchern und Unterlagen gewähren und alle relevanten Auskünfte erteilen.

Rechte und Pflichten der Beteiligten

Den Gläubigern der Löwe & Löwe Wirtschaftswerbung GmbH ist es untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist außerdem beauftragt, die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin zu prüfen und die Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens zu bewerten.

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Lörrach zur Einsicht bereit. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Lörrach eingereicht werden.

Ausblick

Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll sicherstellen, dass die Vermögenswerte der Löwe & Löwe Wirtschaftswerbung GmbH geschützt bleiben und eine geordnete Prüfung der finanziellen Situation erfolgen kann. Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird auf Basis der Ergebnisse der vorläufigen Insolvenzverwalterin getroffen. Es bleibt abzuwarten, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geregelte Abwicklung erfolgt.

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