Amtsgericht Esslingen, Aktenzeichen: 16 IN 506/24
Am 21. November 2024 hat das Amtsgericht Esslingen die im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Engel & Jon Haus- und Objektsanierung UG (haftungsbeschränkt) angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufgehoben.
Die Schuldnerin, mit Sitz im Rohrackerweg 1, 73734 Esslingen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 793257 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Frau Mevlude Salihi (geb. Kryeziu) vertreten. Das Verfahren betrifft den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft.
Hintergrund der Sicherungsmaßnahmen
Mit Beschluss vom 12. November 2024 hatte das Amtsgericht Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO angeordnet, um die Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu stabilisieren und die Gläubigerinteressen zu wahren. Diese Maßnahmen konnten die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin einschränken und dienten dem Schutz der Insolvenzmasse.
Aufhebung der Maßnahmen
Am 21. November 2024 entschied das Insolvenzgericht, die Sicherungsmaßnahmen aufzuheben. Diese Entscheidung deutet darauf hin, dass entweder die Voraussetzungen für eine Fortsetzung des Verfahrens nicht mehr vorliegen oder eine neue Bewertung der Vermögenslage erfolgt ist. Die genaue Begründung für die Aufhebung kann aus dem vollständigen Beschluss entnommen werden, der in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Esslingen einsehbar ist.
Einordnung und Ausblick
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet, dass die Engel & Jon Haus- und Objektsanierung UG ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten theoretisch wieder eigenständig fortführen kann. Für Gläubiger und andere Beteiligte bleibt abzuwarten, wie sich die finanzielle Situation des Unternehmens weiterentwickelt und ob ein reguläres Insolvenzverfahren möglicherweise doch noch eröffnet wird.
Weitere Informationen
Betroffene Parteien können sich für weitere Details an das Amtsgericht Esslingen wenden. Die Veröffentlichung des Beschlusses ist Teil des Verfahrens nach der Insolvenzordnung und dient der Transparenz gegenüber Gläubigern und anderen Interessierten.