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Insolvenzverfahren POFNETZ GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Bielefeld leitet Schutzmaßnahmen ein

Am 22. November 2024 hat das Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 844/24 bedeutende Schritte im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der POFNETZ GmbH eingeleitet. Das Unternehmen, ansässig in Am Kanal 1, 32479 Hille, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14851 eingetragen und wird durch seinen Geschäftsführer vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Um die Insolvenzmasse zu sichern, wurde Rechtsanwalt Frank Schorisch, Schillerstraße 16, 32052 Herford, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgabe ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern, zu verwalten und eine transparente Klärung der finanziellen Verhältnisse herbeizuführen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt folgende Befugnisse:

  • Kontrolle über Verfügungen: Alle Verfügungen der POFNETZ GmbH über Vermögensgegenstände sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Einzug von Forderungen: Herr Schorisch ist berechtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der POFNETZ GmbH einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Eingriffe in Vollstreckungsmaßnahmen: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung von Arresten oder einstweiligen Verfügungen, sind untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden ausgesetzt.

Rechte und Pflichten der Beteiligten

  • Anordnung für Drittschuldner: Den Schuldnern der POFNETZ GmbH wurde verboten, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, um die Ordnung im Verfahren zu gewährleisten.
  • Einschränkung der Unternehmensautonomie: Die Geschäftsleitung der POFNETZ GmbH kann eigenständig keine verbindlichen Entscheidungen mehr über das Vermögen des Unternehmens treffen.

Verfahrensbevollmächtigung

Das Unternehmen wird durch die Kanzlei Handschuh + Lehmann, Hermannstraße 7, 32423 Minden, vertreten. Diese begleitet die POFNETZ GmbH durch die rechtlichen Herausforderungen des Verfahrens.

Ausblick

Das Insolvenzverfahren stellt einen entscheidenden Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Lage der POFNETZ GmbH dar. Die getroffenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Gläubigerinteressen zu wahren und eine mögliche Sanierung oder geregelte Abwicklung des Unternehmens zu ermöglichen. Die weitere Entwicklung wird von den Maßnahmen des vorläufigen Insolvenzverwalters und den gerichtlichen Entscheidungen abhängen.

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