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Vorläufige Insolvenzverwaltung über MPK Kemmer GmbH PCB Tools angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 564/24

Am 20. November 2024 hat das Amtsgericht Aalen im Verfahren über den Insolvenzantrag der MPK Kemmer GmbH PCB Tools, ansässig im Lehrweg 16, 73527 Schwäbisch Gmünd, wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte des Unternehmens beschlossen. Die Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer Florian Paul Kemmer und Thomas Neuschl, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 701881 eingetragen.

Sicherungsmaßnahmen zur Insolvenzmasse

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage wurden umfassende Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet:

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Vollstreckungsmaßnahmen sowie die Vollziehung eines Arrestes oder einstweiliger Verfügungen wurden untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden bis auf weiteres eingestellt.

Beschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sebastian Mielke bestellt. Dr. Mielke ist in der Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart tätig und unter der Telefonnummer 0711 8604000 sowie per E-Mail unter kontakt@menoldbezler.de erreichbar.

Zu seinen Aufgaben zählen:

Sicherung und Verwaltung der Insolvenzmasse: Der vorläufige Insolvenzverwalter überwacht sämtliche finanziellen Transaktionen und Vermögenswerte der MPK Kemmer GmbH.
Einrichtung von Sonderkonten: Bankguthaben und Forderungen werden in speziell eingerichteten Konten verwaltet.
Prüfung der Verfahrenskosten: Es wird geprüft, ob die Vermögenswerte ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Aufforderung an Schuldner und Gläubiger

Schuldner der MPK Kemmer GmbH werden aufgefordert, ihre Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zahlungen direkt an die Schuldnerin sind unzulässig. Kreditinstitute, bei denen die Schuldnerin Konten führt, sind verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Auskunft über die Vermögensstände zu erteilen.

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Aalen eingesehen werden. Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Bedeutung des Beschlusses

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt einen wichtigen Schritt dar, um die wirtschaftliche Lage der MPK Kemmer GmbH zu klären. Durch die gerichtliche Überwachung wird die Insolvenzmasse gesichert und eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens geschaffen.

Das Verfahren wird vom Insolvenzgericht weiter begleitet, um die Interessen der Gläubiger und die mögliche Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten. Über die nächsten Schritte im Verfahren werden alle Beteiligten rechtzeitig informiert.

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