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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Pflegedienst mit Herz und Hand GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 500 IN 132/24

Am 20. November 2024 hat das Amtsgericht Krefeld im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Pflegedienst mit Herz und Hand GmbH entscheidende Maßnahmen getroffen. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15316, erbringt Pflegedienstleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) und ist unter der Adresse Lötscher Weg 69, 41334 Nettetal, ansässig. Die gesetzliche Vertretung erfolgt durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Wilhelm Rau, wohnhaft in Alst 93 b, 41379 Brüggen.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Wahrung der Gläubigerinteressen hat das Gericht folgende Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO angeordnet:

Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung dient dazu, unkontrollierte finanzielle Transaktionen zu verhindern und die Insolvenzmasse zu sichern.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering bestellt. Dr. Niering, ansässig in der Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld, ist für die Überwachung und Verwaltung der finanziellen Angelegenheiten der Schuldnerin verantwortlich.
Kontakt des Insolvenzverwalters:
Telefon: N/A
E-Mail: N/A

Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten. Drittschuldnern ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Alle Zahlungen müssen an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrests oder einstweiliger Verfügungen, wurden ausgesetzt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen.

Bedeutung der Maßnahme

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur geordneten Abwicklung des Verfahrens eingeleitet. Diese Maßnahmen sollen eine transparente Prüfung der Vermögens- und Finanzlage der Pflegedienst mit Herz und Hand GmbH ermöglichen. Ziel ist es, die Interessen der Gläubiger zu schützen und eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Rechtsmittelbelehrung

Betroffene Parteien können binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Krefeld einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Fazit

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ermöglicht eine strukturierte Überwachung und Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin. Das Verfahren wird vom Amtsgericht Krefeld eng begleitet, um eine möglichst gerechte Abwicklung im Interesse der Gläubiger und Beteiligten zu gewährleisten. Über die weiteren Entwicklungen werden alle betroffenen Parteien rechtzeitig informiert.

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