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Vorläufige Insolvenzverwaltung für PARS Industrial Services GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 163 IN 125/24

Am 20. November 2024 hat das Amtsgericht Essen im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der PARS Industrial Services GmbH entscheidende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte getroffen. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 98142, ist in der Verwaltung eigenen Vermögens, gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung sowie der Personalvermittlung tätig. Es wird durch den Geschäftsführer Hüseyin Selman Öztürk vertreten.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Um die Insolvenzmasse zu schützen und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu ermöglichen, hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:

Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung soll verhindern, dass unkontrollierte Transaktionen die Vermögenslage weiter verschlechtern.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich bestellt, ansässig in der Overwegstraße 47, 45879 Gelsenkirchen. Herr Claes-Hellmich wird die finanzielle und operative Kontrolle über die PARS Industrial Services GmbH ausüben.
Kontaktinformationen des Insolvenzverwalters:
Telefon: N/A
Fax: N/A

Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Den Schuldnern der PARS Industrial Services GmbH ist es verboten, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Alle Zahlungen müssen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder Vollziehung eines Arrests gegen die Schuldnerin wurden ausgesetzt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögensgegenstände.

Bedeutung der Maßnahmen

Die angeordneten Maßnahmen sollen die Vermögenswerte der PARS Industrial Services GmbH sichern und eine transparente Abwicklung des Insolvenzverfahrens gewährleisten. Ziel ist es, die Interessen der Gläubiger zu wahren und eine mögliche Fortführung des Geschäftsbetriebs zu prüfen.

Rechtsmittelbelehrung

Betroffene Parteien können gegen diesen Beschluss binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Essen einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Fazit

Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt einen wichtigen Schritt dar, um die wirtschaftliche Lage der PARS Industrial Services GmbH zu klären. Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird eine umfassende Prüfung der finanziellen Situation eingeleitet, die darüber entscheidet, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Alle Beteiligten werden über den weiteren Verlauf informiert.

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