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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Krachenfels Holding GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Aktenzeichen: 1 IN 111/24

Am 21. November 2024 um 10:00 Uhr hat das Amtsgericht Villingen-Schwenningen im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Krachenfels Holding GmbH & Co. KG umfassende Sicherungsmaßnahmen getroffen. Die Schuldnerin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRA 602333 und ansässig Am Fohrenwald 4, 78087 Mönchweiler, wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Klemens Krachenfels Verwaltungs-GmbH, vertreten. Diese handelt durch den Geschäftsführer Herrn Georg Krachenfels.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Christiane Marx bestellt. Ihre Kanzlei befindet sich in der Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen. Frau Marx übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, mögliche Veränderungen in der Vermögenslage zu überwachen und die finanzielle Substanz zu erhalten.

Verfügungsbeschränkungen und Maßnahmen

Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO wurden der Krachenfels Holding GmbH & Co. KG folgende Verfügungsbeschränkungen auferlegt:

Verfügungsverbot: Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens, Bankkonten und Außenstände nicht mehr ohne Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen.
Überwachung und Sicherung: Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Forderungen geht vollständig auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über.
Einziehung von Forderungen: Frau Marx ist ermächtigt, Bankguthaben sowie andere Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Sie ist ebenfalls befugt, Sonderkonten zu eröffnen und diese im Sinne der Insolvenzmasse zu führen.

Zudem wurde ein Vollstreckungsstopp gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO angeordnet. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin sind untersagt und bereits eingeleitete Maßnahmen eingestellt.

Aufgaben und Befugnisse der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Neben der Sicherung des Vermögens ist die vorläufige Insolvenzverwalterin beauftragt, als Sachverständige die finanzielle Lage der Schuldnerin zu prüfen. Dabei soll festgestellt werden, ob die Insolvenzmasse die Verfahrenskosten deckt und ob eine Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Schuldnerin ist verpflichtet, volle Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und erforderliche Auskünfte zu erteilen.

Weisungen an Drittschuldner

Drittschuldnern, die Verbindlichkeiten gegenüber der Krachenfels Holding GmbH & Co. KG haben, wurde ausdrücklich verboten, Zahlungen oder Leistungen direkt an die Schuldnerin zu erbringen. Stattdessen sind sie angewiesen, ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.

Ausblick auf das Verfahren

Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und der geordneten Vorbereitung des weiteren Insolvenzverfahrens. Ziel ist es, die wirtschaftliche Lage der Krachenfels Holding GmbH & Co. KG zu stabilisieren und eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Die nächsten Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine reguläre Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss. Gläubiger und betroffene Parteien können Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung einlegen, deren Frist und Bedingungen im Beschluss näher erläutert wurden.

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