Aktenzeichen: 65 IN 27/24
Am 20. November 2024 hat das Amtsgericht Oldenburg im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GSTK GmbH, ansässig im Scheideweg 226, 26127 Oldenburg, entscheidende Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Sascha Kuhna, steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung, um das Vermögen zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu ermöglichen.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zur Sicherung der Vermögenswerte der GSTK GmbH hat das Gericht beschlossen, dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und soll sicherstellen, dass keine nachteiligen Veränderungen der Vermögenslage eintreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Waculik bestellt. Herr Waculik ist in der Bürgerfelder Straße 1, 26127 Oldenburg, tätig und steht unter der Telefonnummer 0441 77037947 sowie per E-Mail unter kanzlei@waculik.de für Rückfragen zur Verfügung. Seine Aufgaben umfassen:
Überwachung der Vermögensverwaltung: Er überprüft alle finanziellen Transaktionen der GSTK GmbH.
Sicherung der Insolvenzmasse: Bankkonten und Forderungen der Gesellschaft werden unter seiner Aufsicht verwaltet.
Prüfung der Verfahrenskosten: Der Insolvenzverwalter klärt, ob die vorhandenen Vermögenswerte ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Aufforderung an die Schuldner der GSTK GmbH
Die Schuldner der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses und nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Diese Regelung gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 InsO soll die geordnete Abwicklung der offenen Forderungen gewährleisten.
Rechtsmittelbelehrung
Die GSTK GmbH sowie ihre Gläubiger haben die Möglichkeit, diese Entscheidung binnen einer Frist von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde anzufechten. Diese ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Oldenburg (Oldb) einzureichen. Maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der Eingang der Beschwerde bei Gericht.
Bedeutung der Maßnahme
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird ein wichtiger Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Lage der GSTK GmbH unternommen. Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Gläubigerinteressen gewahrt bleiben und die Grundlage für eine mögliche Fortführung des Unternehmens oder eine geordnete Abwicklung geschaffen wird.
Das Amtsgericht Oldenburg wird im weiteren Verlauf entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Alle Beteiligten werden über die weiteren Entwicklungen rechtzeitig informiert.