Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Insolvenzverfahren für SOINI ASSET IMMOBILIEN Europa | Fonds GmbH eröffnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 224/24

Am 21. November 2024 um 10:35 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der SOINI ASSET IMMOBILIEN Europa | Fonds GmbH umfassende Maßnahmen beschlossen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 188069, hat ihren Sitz Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, und wird von Herrn Dirk Willi Mennewisch als Geschäftsführer vertreten. Ihr Geschäftszweig umfasst die Verwaltung von Spezial-AIF gemäß § 2 Abs. 4 KAGB.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Joachim Büttner bestellt, mit Kanzleisitz in der Friesenweg 22, 22763 Hamburg. Herr Büttner übernimmt ab sofort die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und geordnete Rahmenbedingungen für das Insolvenzverfahren zu schaffen.

Verfügungsverbot und Aufgaben des Insolvenzverwalters

Der SOINI ASSET IMMOBILIEN Europa | Fonds GmbH wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen, einschließlich des Einzugs von Bankguthaben und Forderungen, liegt nun vollständig bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter. Dies soll sicherstellen, dass keine unkontrollierten Vermögensbewegungen stattfinden und die Insolvenzmasse geschützt bleibt.

Darüber hinaus ist der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, Bankguthaben einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft umfassend Auskunft einzuholen.

Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin wurden untersagt. Bereits laufende Maßnahmen sind mit sofortiger Wirkung eingestellt, ausgenommen davon sind lediglich unbewegliche Gegenstände.

Weisungen an Drittschuldner

Den Schuldnern der SOINI ASSET IMMOBILIEN Europa | Fonds GmbH wurde ausdrücklich untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen wurden sie aufgefordert, ihre Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen, um die geordnete Verwaltung der Vermögenswerte zu gewährleisten.

Ausblick auf das Verfahren

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird die Grundlage für die Prüfung der Vermögensverhältnisse geschaffen. Der Insolvenzverwalter wird klären, ob die Gesellschaft die Kosten eines Insolvenzverfahrens decken kann und ob Möglichkeiten zur Fortführung des Unternehmens bestehen.

Das Insolvenzverfahren stellt nicht nur die Gläubigerinteressen, sondern auch die Sicherung der verwalteten Vermögenswerte der Spezial-AIF in den Mittelpunkt. In den kommenden Wochen wird über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entschieden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Yuka-App: Beschwerden über bedenkliche Inhaltsstoffe jetzt direkt an Hersteller möglich

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Stiftung Deutsche Leukämie- & Lymphom-Hilfe eingeleitet