Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 224/24
Am 21. November 2024 um 10:35 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der SOINI ASSET IMMOBILIEN Europa | Fonds GmbH umfassende Maßnahmen beschlossen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 188069, hat ihren Sitz Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, und wird von Herrn Dirk Willi Mennewisch als Geschäftsführer vertreten. Ihr Geschäftszweig umfasst die Verwaltung von Spezial-AIF gemäß § 2 Abs. 4 KAGB.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Joachim Büttner bestellt, mit Kanzleisitz in der Friesenweg 22, 22763 Hamburg. Herr Büttner übernimmt ab sofort die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und geordnete Rahmenbedingungen für das Insolvenzverfahren zu schaffen.
Verfügungsverbot und Aufgaben des Insolvenzverwalters
Der SOINI ASSET IMMOBILIEN Europa | Fonds GmbH wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen, einschließlich des Einzugs von Bankguthaben und Forderungen, liegt nun vollständig bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter. Dies soll sicherstellen, dass keine unkontrollierten Vermögensbewegungen stattfinden und die Insolvenzmasse geschützt bleibt.
Darüber hinaus ist der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, Bankguthaben einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft umfassend Auskunft einzuholen.
Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin wurden untersagt. Bereits laufende Maßnahmen sind mit sofortiger Wirkung eingestellt, ausgenommen davon sind lediglich unbewegliche Gegenstände.
Weisungen an Drittschuldner
Den Schuldnern der SOINI ASSET IMMOBILIEN Europa | Fonds GmbH wurde ausdrücklich untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen wurden sie aufgefordert, ihre Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen, um die geordnete Verwaltung der Vermögenswerte zu gewährleisten.
Ausblick auf das Verfahren
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird die Grundlage für die Prüfung der Vermögensverhältnisse geschaffen. Der Insolvenzverwalter wird klären, ob die Gesellschaft die Kosten eines Insolvenzverfahrens decken kann und ob Möglichkeiten zur Fortführung des Unternehmens bestehen.
Das Insolvenzverfahren stellt nicht nur die Gläubigerinteressen, sondern auch die Sicherung der verwalteten Vermögenswerte der Spezial-AIF in den Mittelpunkt. In den kommenden Wochen wird über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entschieden.