Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hat eine offizielle Warnung herausgegeben. Ziel dieser Warnung ist die Webseite Zinsring.com, die auch unter den Bezeichnungen Zins Ring oder Zinsring bekannt ist. Laut BaFin steht der Verdacht im Raum, dass hinter dieser Plattform Anbieter stehen, die ohne die notwendige offizielle Erlaubnis Bank- oder Finanzdienstleistungen offerieren.
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jegliche Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ausschließlich mit einer Genehmigung der BaFin angeboten werden dürfen. Trotzdem gibt es immer wieder Anbieter, die versuchen, mit verlockenden Angeboten Verbraucher anzuziehen, obwohl sie nicht autorisiert sind. Die BaFin empfiehlt Verbrauchern, vor einer Investition gründlich die Zuverlässigkeit und Genehmigung eines Anbieters zu überprüfen.
Für diesen Zweck steht die Unternehmensdatenbank der BaFin zur Verfügung, mit deren Hilfe sich schnell und unkompliziert feststellen lässt, ob ein Unternehmen eine entsprechende Zulassung besitzt. Dies dient als wichtige Präventivmaßnahme, um sich vor potenziellen finanziellen Einbußen durch Geschäfte mit nicht zugelassenen Unternehmen zu schützen.
Die Grundlage für diese Warnung bildet § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), der darauf abzielt, Verbraucher vor unregulierten und potentiell betrügerischen Finanzdienstleistungen zu schützen.