Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine wichtige Warnung herausgegeben. Thunder Markets Ltd., ein Unternehmen mit Sitz auf den Seychellen, führt in Deutschland Geschäfte im Bereich der Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Zulassung durch. Dies steht im Widerspruch zum Kreditwesengesetz (KWG) und zum Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).
Illegale Geschäftspraktiken
Recherchen der BaFin haben ergeben, dass Thunder Markets Ltd. deutsche Kunden durch im Inland tätige Vermittler anspricht, was ohne die notwendige Genehmigung der BaFin nicht gestattet ist. Dieses Handeln verstößt gegen bestehende Gesetze und kann Konsequenzen für die beteiligten Unternehmen nach sich ziehen.
Rat an Verbraucher
Es ist äußerst ratsam, dass Verbraucher, die Finanz- oder Wertpapierdienste in Deutschland in Anspruch nehmen wollen, im Voraus überprüfen, ob das jeweilige Unternehmen eine Zulassung von der BaFin besitzt. Diese Information kann leicht in der Unternehmensdatenbank der BaFin abgerufen werden. Geschäftsbeziehungen mit nicht lizenzierten Firmen bergen das Risiko finanzieller Einbußen und den Verlust des rechtlichen Schutzes.
Grundlage der Warnung
Die Mitteilung der BaFin zu Thunder Markets Ltd. stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, der es der Aufsichtsbehörde erlaubt, die Öffentlichkeit vor nicht autorisierten Aktivitäten eines Unternehmens zu warnen, um die Verbraucher zu schützen und die Integrität des Finanzmarktes zu wahren.
Abschließende Empfehlung
Die BaFin rät zur Umsicht: Verbraucher sollten Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ausschließlich bei lizenzierten Unternehmen in Anspruch nehmen. Eine sorgfältige Informationssuche vor Vertragsabschlüssen kann vor Betrug oder illegalen Geschäftsmethoden schützen.