Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hat öffentlich vor der Nutzung der Webseite falcon-vermoegensverwaltung.de gewarnt. Diese Webseite wirbt mit Festgeldprodukten, die sie fälschlicherweise der FALCON Vermögensverwaltung AG zuschreibt, einem Unternehmen, das früher von der BaFin reguliert wurde. Tatsächlich liegt hier ein bedenklicher Fall von Identitätsdiebstahl vor. Betrüger haben den Namen des seriösen Unternehmens für ihre Zwecke missbraucht, um Verbraucher zu täuschen.
In der Bundesrepublik ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jedwede Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ausschließlich mit einer expliziten Genehmigung durch die BaFin betrieben werden dürfen. Nichtsdestotrotz tauchen regelmäßig Firmen auf, die ohne eine solche Zulassung arbeiten und verlockende Angebote vorweisen. Deshalb ist es für Verbraucher essenziell, stets wachsam zu sein und die Seriosität solcher Angebote gründlich zu hinterfragen.
Die BaFin rät den Verbrauchern dringend dazu, vor jeder Investition zu prüfen, ob der jeweilige Anbieter über eine erforderliche Erlaubnis verfügt. Solche Informationen lassen sich leicht in der Unternehmensdatenbank der BaFin einsehen.
Diese spezifische Warnung beruft sich auf den § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), welcher darauf abzielt, die Verbraucher vor unseriösen und unautorisierten Finanzdienstleistern zu schützen.