Amtsgericht Potsdam – Insolvenzantragsverfahren
Aktenzeichen: HRB 29953 P
Datum: 18. November 2024
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Eusterling Textile Group GmbH, Am Heideberg 3, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Lorenz, hat das Amtsgericht Potsdam dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, wichtige Befugnisse zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erteilt.
Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Sebastian Laboga wurde ermächtigt, Verbindlichkeiten mit dem Rang von Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 1 und 2 InsO in Höhe von 3.400,00 € zu begründen. Zudem darf er Zahlungszusagen mit gleicher Wirkung erteilen und entsprechende Zahlungen aus dem Vermögen der Schuldnerin leisten.
Fortführungskonto als Insolvenzsonderkonto
Zur Abwicklung der finanziellen Verpflichtungen wird die Nutzung des bestehenden Fortführungskontos bei der Deutsche Bank AG (IBAN: DE91100700240468555828) im Rahmen eines Treuhandkontenmodells genehmigt. Dieses Konto dient ausschließlich der Regulierung von Masseverbindlichkeiten.
Umfang der Ermächtigung
Die Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters umfasst die Begleichung notwendiger Verbindlichkeiten, um den Geschäftsbetrieb der Eusterling Textile Group GmbH aufrechtzuerhalten. Dies betrifft unter anderem:
Versorgungsverträge: Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation
Dienstleistungen: Buchhaltung, Steuerberatung, Büroservices
Transport- und Lieferantenleistungen
Mietverträge sowie Kosten für Versicherungen
Zinsen und Gebühren im Zusammenhang mit der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld
Die Regelungen sind begrenzt auf die in der angefügten Anlage 1 genannten Gläubiger und Verpflichtungen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie muss innerhalb von zwei Wochen entweder schriftlich oder persönlich zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam eingelegt werden. Maßgeblich für die Frist ist der Zeitpunkt der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.
Ausblick
Die getroffenen Maßnahmen ermöglichen die Fortführung des Geschäftsbetriebs der Eusterling Textile Group GmbH während des vorläufigen Insolvenzverfahrens. Ziel ist es, den Betrieb aufrechtzuerhalten, um mögliche Sanierungslösungen zu prüfen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.