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Vorläufige Insolvenzverwaltung: MSD Bauunternehmen UG unter gerichtlicher Kontrolle

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 11 IN 596/24
Datum: 18. November 2024

Das Amtsgericht Esslingen hat am 18. November 2024 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MSD Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Esslinger Straße 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Mladen Dokic vertreten und ist im Handelsregister Stuttgart unter HRB 782692 eingetragen.

Hintergrund

Die MSD Bauunternehmen UG ist ein regional tätiges Bauunternehmen, das aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt hat. Ziel des Verfahrens ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und eine transparente Klärung der finanziellen Verhältnisse herbeizuführen.

Gerichtliche Anordnungen

Um die Gläubigerinteressen zu wahren und nachteilige Veränderungen am Vermögen der Schuldnerin zu verhindern, hat das Amtsgericht Esslingen folgende Maßnahmen beschlossen:

Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehr, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, bestellt.

Verfügungsbeschränkungen
Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Einziehung von Forderungen
Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie ein Sonderkonto für eingehende Gelder einzurichten.

Aussetzung von Zwangsvollstreckungen
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, ausgenommen in unbewegliches Vermögen, sind untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Vermögenswerte der MSD Bauunternehmen UG zu sichern und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen. Zu seinen Aufgaben gehören:

Überwachung der Geschäftsführung
Prüfung der Verfahrenskostendeckung: Sicherstellung, dass das vorhandene Vermögen die Kosten des Insolvenzverfahrens deckt.
Fortführungsprüfung: Bewertung, ob und unter welchen Bedingungen eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist.
Nachforschungen in den Geschäftsräumen: Einsicht und Sicherstellung der Geschäftsbücher und Unterlagen der Schuldnerin.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Verfahrensbeteiligten binnen zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Esslingen einlegen. Diese ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll einzureichen.

Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein erster Schritt zur Klärung der finanziellen Verhältnisse der MSD Bauunternehmen UG getan. Die Prüfung durch Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehr wird zeigen, ob das Unternehmen saniert oder geordnet abgewickelt werden kann. Die kommenden Wochen sind entscheidend, um die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens zu gestalten.

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