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Vorläufige Insolvenzverwaltung: J. Baron von der Ropp-Brenner Garten- und Landschaftsgestaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 91 IN 22/24
Datum: 30. April 2024

Das Amtsgericht Neumünster hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen von Jörn Hartwig Bruno Baron von der Ropp-Brenner, Inhaber der J. Baron von der Ropp-Brenner Garten- und Landschaftsgestaltung e.K., erste Sicherungsmaßnahmen zur Vermögenssicherung angeordnet. Herr von der Ropp-Brenner betreibt sein Unternehmen in der Geerdtsstraße 30, 24537 Neumünster, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRA 10775 KI eingetragen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Krüger, Westring 455, 24118 Kiel, bestellt. Er ist erreichbar unter:

Telefon: 0431 990810
Telefax: 0431 99081100

Gerichtliche Anordnungen

Um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Gläubigerinteressen zu wahren, hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:

Zustimmungsvorbehalt
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände der Insolvenzmasse sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Einziehung von Forderungen
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Außenstände und Kassenguthaben des Schuldners auf ein Treuhandkonto einzuziehen.

Einschränkung von Zahlungen
Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt einer Zahlung an den Schuldner zu (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zwangsvollstreckungsstopp
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner, ausgenommen in unbewegliches Vermögen, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Zustellungsaufgaben
Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Zustellung relevanter Dokumente, ausgenommen gerichtlicher Entscheidungen an den Schuldner.

Hintergrund

Herr von der Ropp-Brenner, Betreiber eines Garten- und Landschaftsgestaltungsunternehmens, sieht sich finanziellen Schwierigkeiten gegenüber. Das Verfahren soll klären, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geregelte Insolvenzabwicklung erfolgt.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.

Ausblick

Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Christian Krüger als vorläufigem Insolvenzverwalter beginnt eine entscheidende Phase im Verfahren. Ziel ist es, die finanzielle Situation des Unternehmens zu stabilisieren und mögliche Perspektiven für eine Fortführung oder Abwicklung zu entwickeln. Die kommenden Wochen werden für den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich sein.

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