Aktenzeichen: 36w IN 7448/24
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 19. November 2024 wichtige Maßnahmen im Verfahren über den Antrag der Wasserstelle GmbH, mit Sitz in der Bänschstraße 54, 10247 Berlin, eingeleitet. Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Heiko Röder, hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt. Mit den beschlossenen Maßnahmen sollen die Vermögenswerte der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über das Verfahren gesichert werden.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zur Sicherung und Erhaltung des Vermögens der Wasserstelle GmbH wurde Rechtsanwalt Martin Herrmann, Fasanenstraße 77, 10623 Berlin, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Herr Herrmann übernimmt die Verantwortung für die Überwachung und Sicherstellung der Vermögenswerte. Er ist unter der angegebenen Adresse für weitere Auskünfte erreichbar.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Das Gericht hat zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin weitreichende Anordnungen getroffen:
Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Vollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest oder einstweilige Verfügungen, wurden untersagt. Bereits laufende Maßnahmen werden vorläufig ausgesetzt, es sei denn, unbewegliche Gegenstände sind betroffen.
Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Wasserstelle GmbH darf nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihre Vermögenswerte verfügen. Insbesondere ist die Einziehung von Außenständen untersagt.
Ermächtigung des Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Herrmann wurde ermächtigt:
Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen,
Ein Sonderkonto für die Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten,
Eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen.
Verbot an Drittschuldner: Den Schuldnern der Wasserstelle GmbH wurde untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Alle Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
Prüfung und Nachforschungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde befugt, die Geschäftsräume und Unterlagen der Schuldnerin zu prüfen, um die Vermögenslage zu klären. Zudem kann er Auskünfte bei Banken, Behörden und weiteren Dritten einholen.
Ziel der Maßnahmen
Die beschlossenen Maßnahmen dienen der Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und der Klärung der Vermögensverhältnisse der Wasserstelle GmbH. Ziel ist es, die Grundlage für eine mögliche Restrukturierung oder geordnete Abwicklung zu schaffen. Zudem prüft der vorläufige Insolvenzverwalter, ob die Vermögenswerte der Gesellschaft ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Rechtsbehelfe
Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen. Die genauen Anforderungen an elektronische Rechtsbehelfe sind auf der Justizplattform (www.justiz.de) abrufbar.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung markiert einen entscheidenden Schritt zur Bewältigung der wirtschaftlichen Herausforderungen der Wasserstelle GmbH. Alle Beteiligten werden über den weiteren Verlauf rechtzeitig informiert.