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Vorläufige Insolvenzverwaltung für ROBA24 GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 60 IN 738/24

Am 19. November 2024 hat das Amtsgericht Rostock im Verfahren über den Antrag der ROBA24 GmbH, mit Sitz in der Satower Straße 75c, 18198 Kritzmow, bedeutende Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens eingeleitet. Die Gesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Roberto Balz, hatte ein Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Sicherstellung einer geordneten Verwaltung des Vermögens wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 2 InsO angeordnet. Rechtsanwalt Björn Junge, ansässig in der Graf-Schack-Straße 14, 18055 Rostock, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0381 252140 erreichbar und wird die Verantwortung für die Verwaltung und Sicherung des Vermögens der ROBA24 GmbH übernehmen.

Maßnahmen und Befugnisse

Die Anordnung umfasst folgende wesentliche Punkte:

Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Maßnahmen wie Arrest und einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin wurden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen wurden vorläufig eingestellt.

Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die ROBA24 GmbH darf über ihr Vermögen, einschließlich Bankkonten und Außenständen, nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.

Ermächtigungen des Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Junge ist berechtigt:
Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
Sonderkonten zur Verwaltung der Gelder zu eröffnen und darüber zu verfügen.
Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.

Drittschuldner: Den Schuldnern der ROBA24 GmbH wurde verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.

Prüfung der Vermögenslage: Rechtsanwalt Junge wird als Sachverständiger prüfen, ob die finanziellen Mittel der Schuldnerin zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen und ob Aussichten auf eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Bedeutung und Ziel der Maßnahmen

Die Maßnahmen zielen darauf ab, das Vermögen der ROBA24 GmbH zu sichern und Transparenz über die Vermögensverhältnisse zu schaffen. Dies ist ein zentraler Schritt, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und eine fundierte Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.

Rechte und Rechtsbehelfe

Die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen durch eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Rostock angefochten werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch einzureichen und muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen.

Das Verfahren markiert eine kritische Phase für die ROBA24 GmbH, bietet jedoch zugleich die Möglichkeit einer geordneten Restrukturierung oder Abwicklung. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden das Gericht und der vorläufige Insolvenzverwalter die Beteiligten rechtzeitig informieren.

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