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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Lichte Werbung GmbH – Weg in die Neuordnung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 253 IN 1065/24

Am 19. November 2024 hat das Amtsgericht Dortmund im Verfahren über das Vermögen der Lichte Werbung GmbH, ansässig in der Werler Straße 181, 59063 Hamm, einschneidende Maßnahmen angeordnet. Das Unternehmen, spezialisiert auf Werbegrafik sowie die Herstellung und Montage von Lichtwerbeanlagen, Neonanlagen, Autobeschriftungen, Schildern und Siebdruck, wird durch die Geschäftsführerin Frau Petra Lichte-Weigel vertreten.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens wurde gemäß §§ 21, 22 InsO eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingerichtet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, ansässig am Westfalendamm 239, 44141 Dortmund, bestellt. Herr Hasskerl übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, Gläubigerinteressen zu wahren und die Grundlagen für eine mögliche Restrukturierung oder Abwicklung zu schaffen. Seine Kanzlei ist erster Ansprechpartner für alle Beteiligten in dieser schwierigen Phase.

Einschränkungen und Befugnisse

Die Verfügungsmacht der Lichte Werbung GmbH ist mit sofortiger Wirkung eingeschränkt. Verfügungen über Vermögensgegenstände dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Diese Maßnahme gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Lichte Werbung GmbH (Drittschuldnern) untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Rechtsanwalt Hasskerl ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Regelung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO soll sicherstellen, dass alle finanziellen Transaktionen transparent und im Interesse der Gläubiger erfolgen.

Bedeutung der Maßnahme

Mit der Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters geht es nicht nur darum, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, sondern auch um die Prüfung der weiteren Optionen für das Unternehmen. Für Gläubiger, Kunden und Geschäftspartner der Lichte Werbung GmbH bedeutet diese Phase eine Zeit der Unsicherheit, aber auch der Hoffnung auf Klarheit und eine mögliche Neuordnung.

Weitere Schritte

Das Verfahren dient der Vorbereitung einer Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. In dieser Zeit wird geprüft, ob eine Fortführung des Unternehmens, möglicherweise in einer geordneten Form, realisierbar ist, oder ob andere Maßnahmen notwendig werden.

Alle Beteiligten, insbesondere Gläubiger und Drittschuldner, werden aufgefordert, sich strikt an die Anordnungen des Gerichts zu halten und eng mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens wird das Amtsgericht Dortmund zu gegebener Zeit informieren.

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