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Vorläufige Insolvenzverwaltung: Finimo GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Hannover – Insolvenzantragsverfahren
Aktenzeichen: 907 IN 641/24 – 0
Datum: 19. November 2024

Das Amtsgericht Hannover hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Finimo GmbH, Buschkamp 84, 30853 Langenhagen, Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens angeordnet. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Vladislav Tirbach vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Nils Krause, Berliner Allee 19, 30175 Hannover, bestellt.

Erreichbarkeit:

Telefon: 0511-999948-0
Fax: 0511-999948-9

Gerichtliche Anordnungen

Mit Beschluss vom 19. November 2024, 12:56 Uhr, hat das Amtsgericht Hannover die folgenden Maßnahmen angeordnet:

Verfügungsbeschränkungen
Verfügungen der Finimo GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zahlungsregelungen
Schuldner der Finimo GmbH (Drittschuldner) dürfen Zahlungen nur noch unter Beachtung der Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einsichtnahme in den Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie kann von der Antragsgegnerin oder Gläubigern eingelegt werden, insbesondere bei Einwänden gegen die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848.

Frist: Zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses.

Einreichung:

Schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover – Insolvenzabteilung, Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Elektronisch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (govello-1166698277712-000010167).

Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO sind auf der Webseite des Amtsgerichts Hannover verfügbar.

Ausblick

Die Einsetzung von Rechtsanwalt Nils Krause als vorläufigem Insolvenzverwalter markiert einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der Finimo GmbH. Ziel ist es, das Vermögen zu sichern und eine Grundlage für mögliche Sanierungs- oder Abwicklungsmaßnahmen zu schaffen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.

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