Aktenzeichen: 102 IN 1215/24
Das Amtsgericht Karlsruhe hat im Verfahren über den Antrag der MBV Marketing Gesellschaft für Einrichtungen und haustechnische Anlagen mbH, ansässig in der Dieselstraße 14, 76316 Malsch, am 19. November 2024 entscheidende Maßnahmen eingeleitet. Das Unternehmen, das unter der Geschäftsführung von Michael Müseler steht und auf technische Einrichtungslösungen spezialisiert ist, steht vor der Herausforderung eines drohenden Insolvenzverfahrens.
Maßnahme zur Sicherung des Vermögens
Um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern, wurden umfassende Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO angeordnet. Dazu gehört insbesondere:
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest und einstweilige Verfügungen, wurden untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen.
Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, mit Kanzlei in der Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0621 4329280 erreichbar.
Einschränkungen und Befugnisse
Die MBV Marketing GmbH unterliegt weitreichenden Einschränkungen ihrer Handlungsbefugnisse. Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens, insbesondere über Bankkonten und Außenstände, sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Zudem:
Wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
Er darf Gelder auf Sonderkonten verwalten und Masseverbindlichkeiten begründen.
Den Drittschuldnern der MBV Marketing GmbH ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Sie dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Spiekermann wird mit folgenden Aufgaben betraut:
Prüfung, ob das Vermögen der Schuldnerin zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.
Sicherung und Erhalt des schuldnerischen Vermögens.
Prüfung, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob das Unternehmen fortführungsfähig ist.
Nachforschungen vor Ort sowie Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere der Schuldnerin.
Bedeutung der Anordnung
Die getroffenen Maßnahmen zielen darauf ab, das Vermögen der MBV Marketing GmbH zu schützen und eine geordnete Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorzubereiten. Sie dienen dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Transparenz über die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin.
Hinweis und Rechtsbehelf
Die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen durch eine sofortige Beschwerde angefochten werden. Diese ist schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Karlsruhe einzureichen. Elektronische Rechtsbehelfe sind gemäß den Vorgaben der eJustice-Plattform (www.ejustice-bw.de) einzureichen.
Das Insolvenzgericht wird den weiteren Verlauf des Verfahrens überwachen und über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entscheiden. Beteiligte und Gläubiger werden über weitere Entwicklungen informiert.