Aktenzeichen: 904 IN 639/24 – 5
Datum: 19. November 2024
Das Amtsgericht Hannover hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Blindenwerkstatt Bolius GmbH, Alter Flughafen 22, 30179 Hannover, Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung des Vermögens angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Günther Dokters, Max-Planck-Straße 7a, 31535 Neustadt am Rübenberge, ist im Handelsregister Hannover unter HRB 210038 eingetragen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Udo Müller, Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover, bestellt. Er ist erreichbar über:
Telefon: 0511 36698-0
Fax: 0511 36698-33
Gerichtliche Anordnungen
Das Amtsgericht Hannover hat am 19. November 2024, um 13:00 Uhr, folgende Maßnahmen beschlossen:
Verfügungsbeschränkungen
Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Einziehung von Forderungen
Schuldner der Antragstellerin wurden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses an die vorläufige Insolvenzverwaltung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Einsichtnahme des Beschlusses
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten bereit.
Hintergrund
Die Blindenwerkstatt Bolius GmbH hat wirtschaftliche Schwierigkeiten gemeldet und einen Insolvenzantrag gestellt. Ziel des Verfahrens ist es, die Vermögenswerte zu sichern und die Voraussetzungen für eine mögliche Sanierung oder geregelte Abwicklung zu prüfen.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Antragstellerin oder einem Gläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, insbesondere bei Einwänden gegen die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung (Hamburger Allee 26, 30161 Hannover) einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung, Verkündung oder eine öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO können auf der Webseite des Amtsgerichts Hannover eingesehen werden.
Ausblick
Die Einsetzung von Rechtsanwalt Udo Müller als vorläufigem Insolvenzverwalter markiert einen wichtigen Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Lage der Blindenwerkstatt Bolius GmbH. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob das Unternehmen saniert oder abgewickelt werden muss. Die Entscheidung des Gerichts sichert die Gläubigerrechte und schafft Transparenz über die finanzielle Situation.