Aktenzeichen: 504 IN 266/24
Datum: 18. November 2024
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 18. November 2024 im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der ADAKS GmbH & Co. KG, Ostersbaum 64, 42107 Wuppertal, Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Dragan Jocic vertreten und ist im Handelsregister Wuppertal unter HRA 24529 eingetragen.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rainer Frölich, Ehrenhainstraße 1, 42329 Wuppertal, bestellt.
Gerichtliche Anordnungen
Das Gericht hat folgende Maßnahmen zur Vermögenssicherung beschlossen:
Verfügungsbeschränkungen
Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Einziehung von Forderungen
Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie ein Sonderkonto für eingehende Gelder einzurichten.
Zahlungsverbot an die Schuldnerin
Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt einer Zahlung an die Schuldnerin zu (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zwangsvollstreckungsstopp
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, ausgenommen in unbewegliches Vermögen, sind untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Hintergrund des Verfahrens
Die ADAKS GmbH & Co. KG, mit Sitz in Wuppertal, hat aufgrund finanzieller Schwierigkeiten einen Insolvenzantrag gestellt. Ziel ist die Sicherung der Vermögenswerte und die Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse, um eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung des Unternehmens zu prüfen.
Einsichtnahme
Der Beschluss des Gerichts liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal zur Einsichtnahme durch die Beteiligten aus.
Ausblick
Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Rainer Frölich als vorläufigem Insolvenzverwalter beginnt die Prüfung der wirtschaftlichen Situation der ADAKS GmbH & Co. KG. In den kommenden Wochen wird festgestellt, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder ein reguläres Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Die Entscheidung des Gerichts markiert einen wichtigen Schritt im weiteren Verlauf des Verfahrens.