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Staatsanwaltschaft Gera

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

hier: Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der Geschädigten einer Straftat und Information über deren Rechte
930 VRs 851 Js 21048/​23
Einziehungsverfahren gegen Heining, Heike, geb. am 12.03.1970 in Eisenach

In dem Strafverfahren Az. 851 Js 21048/​23 hat das Amtsgericht Eisenach mit Beschluss vom 21.05.2024 die Einziehung des Wertersatzes gegen oben genannte Beschuldigte angeordnet. Es konnten 3699,46 EUR gesichert werden.

Die Einziehung des Wertersatzes dient der Sicherung der Ansprüche der Geschädigten auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Durch Täuschung unbekannter Täterschaft veranlasst eröffnete die Einziehungsbetroffene mehrere Girokonten, so im März 2023 bei der Commerzbank (DE72 2004 1155 0528 4492 00) und im Mai 2023 bei der Solarisbank (DE81 1101 0101 5208 4398 98). Diese Konten stellte sie der unbekannten Täterschaft als Ziel- und Durchlaufkonto für Überweisungsgutschriften zur Verfügung.
In der Folge gingen auf den von der Betroffenen eröffneten Konten eine Vielzahl von Überweisungen ein, die von der unbekannten Täterschaft durch Betrugstaten gegenüber Geschädigten aus ganz Europa oder durch weitere Geldwäschetaten veranlasst worden waren.

Auf dem Commerzbankkonto (comdirektbank) der Betroffenen gingen in der Zeit von März bis Juni 2023 insgesamt 47.805,00 € an Überweisungen ein, die von einer Vielzahl an Geschädigten, welche vermutlich Opfer von Scammingtaten (Love Scamming) oder von ihrerseits durch Täuschung manipulierten Finanzagenten herrührten.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Ansprüche auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO bei der Staatsanwaltschaft Gera innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Bundesanzeiger anzumelden.
Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 930 VRs 851 Js 21048/​23 anzugeben.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens.
Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​themen/​informationen-fuer-geschaedigte

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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